Liebe Bürgerinnen und Bürger von Karlsbad,
Wir werden als Ihre Kandidaten bis zum Wahltag aktuelle und für die nächste Wahlperiode (2024-2029) wichtige Themen vorstellen, die das Leben von uns Karlsbadern beeinflussen werden. Information teilen wir in kurzer Form. Unsere Artikel enthalten darüber hinaus stellenweise Links zu Seiten, auf denen Sie sich tiefergehend und neutral informieren können. Wir loben, tadeln aber auch, versuchen dabei unsere sachliche und begründete Meinung mitzuteilen. Bei unseren Treffen sorgt dies für reges Interesse, über unsere Listeninteressierten hinaus.
Thema bei unserem letzten Treffen: Jugendbeteiligung in der Gemeinde Karlsbad.
Im Wort Jugendbeteiligung steckt das Wort teilen. Bezogen auf Jugend und kommunales Geschehen sollen und müssen die Kinder und Jugendlichen von Karlsbad ihre Meinung an den Entscheidungen der Gemeinde, die sie betreffen, wirksam einbringen können.
Die rechtlichen Grundlagen der Beteiligung in Karlsbad finden sich wie folgt:
§ 41 a Abs. 1,2,3,4 Gemeindeordnung BW i.d. Fassung vom 28.10.2015
Allianz für Beteiligung https://allianz-fuer-beteiligung.de Jugendbeirat, aktuelle Satzung (Rechtsvorschrift) der Gemeinde Karlsbad, Miteinander Zukunft gestalten, Jugendbeteiligung der Gemeinde Karlsbad
Zur Umsetzung der Beteiligung in Karlsbad:
Als Schüler war ich bei dem Politiktag 2019 beteiligt. Einige Projekte, die an diesem Tag von den Schülern erarbeitet wurden, gelangten auch zur Ausführung.
Im Mai diesen Jahres, also erst fünf Jahre später, ist wieder ein Politiktag geplant. Ein neuer Bürgermeister ist im Amt und hat für ein rasches Aufleben der freien Beteiligung gesorgt. Allerdings sind Fünf Jahre nicht nur für die Jugend eine Ewigkeit! Begreifen wir den geplanten Politiktag auch als Chance um eine regelmäßige und effektive Beteiligung zu diskutieren, die dem §41a der Gemeindeordnung und unseren Kindern und Jugendlichen gerecht wird?
Unsere Meinung dazu:
Jede Beteiligung, jedes Recht, das unseren Jugendlichen zugesprochen ist, bedarf einer Regelung, die als Rechtsvorschrift (= Satzung) die Gemeinde und die Verwaltung bindet.
Ohne eine solche Regelung kann selbst das Gremium Gemeinderat nur schwer Einfluss auf eine effektive Jugendbeteiligung nehmen. Es besteht die Gefahr, dass eine regelmäßige Beteiligung über längere Zeiträume verschoben wird.
Nun ist es so, dass gegenwärtig unsere Gemeinde mit zwei Standbeinen in der Jugendbeteiligung aktiv ist, jedenfalls theoretisch.
Das eine Standbein ist der per Satzung eingeführte Jugendbeirat, der aber nur auf dem Papier besteht.
Das andere Standbein ist die freie Jugendbeteiligung, die mit dem Politiktag ihr Großevent abhält, dem aber keine verbindliche Regelung, die dem Sinne nach die Verwaltung binden würde, zugrunde liegt.
Wir sind für beide Arten der Beteiligung offen, halten es aber für notwendig, der gewählten Beteiligung eine rechtliche Form zu geben!
Nach intensiver Diskussion sind wir der Meinung, dass diejenigen, die mit den Kindern und Jugendlichen in engem Kontakt stehen, regelmäßig in einem Gremium zusammenkommen müssen um sich auszutauschen. Teilweise geschieht das schon.
Unsere Forderung, Besetzung des Gremiums wie folgt:
Schülervertretende, Elternvertretung, Vertrauenslehrer, Erzieher, 2 Gemeinderäte, Verwaltung und Sozialarbeit!
Lasst uns das bitte weiter diskutieren und umsetzen.
Um weitere Artikel und Infos zu erhalten schauen Sie gerne auf unserer Website oder den Sozialen Medien vorbei!
Luca Tilichi, 19 Jahre, Spielberg
Kandidat für den Ortschaftsrat Spielberg sowie den Gemeinderat Karlsbad