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Karlsbader Mitteilungsblatt

Amtliche Bekanntmachungen
Sitzung des Gemeinderates

Am Mittwoch, 23. Mai 2012 findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Neuen Rathauses in Karlsbad-Langensteinbach eine Gemeinderatssitzung statt.

Bitte beachten Sie, dass die im gedruckten Mitteilungsblatt versehentlich erwähnte Sitzung des Bau- Planungs - und Umweltausschusses nicht stattfindet! 

T A G E S O R D N U N G:

TOP 1             Bekanntgaben

TOP 2             Fragen der Gemeinderäte

TOP 3             Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

 

TOP 3.1      Bauherrr: Oliver ERNST-TEßMER, In den Falzäckern 18, 76307 Karlsbad

                     Bauantrag: Errichtung Einzelgarage mit Carport

                     Grundstück: In den Falzäckern 18, Mutschelbach, Flst. Nr. 3595

                      Vorlage G 12/039

 

TOP 3.2      Bauherr: Karl-Friedrich KONSTANDIN, Frühlingstraße 5, 76307 Karlsbad

                     Bauvorbescheid: Neubau eines Einfamilienhauses mit ELW und Garage

                     Grundstück: Bockstalstraße 28, Mutschelbach, Flst.Nr. 3048

                     Vorlage G 12/040

 

TOP 3.3      Bauherr: Manfred RAPP, Baumgartenstr. 12, 76307 Karlsbad

                     Bauantrag (vereinfacht): Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

                     Grundstück: Schulzengasse 20, Ittersbach, Flst.Nr. 504

                     Vorlage G 12/041

 

TOP 4         Beratung und Beschlussfassung über die Ausführung der Hallenbeleuchtung
                    der Wasenhalle und Schelmenbuschhalle

                    Vorlage G 12/042

 

TOP 5         Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Sperrvermerks für
                    Planungsrate zur Sanierung nach AKP in der Birkenstraße in Karlsbad- Spielberg

                    Vorlage G 12/043

 

TOP 6        Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Vergnügungssteuersatzung

                    Vorlage G 12/044

 

TOP 7        Genehmigung von Protokollen

 

TOP 8        Verschiedenes

 

TOP 9        Fragen der Zuhörer

 

Die Bevölkerung ist herzlich zu dieser Sitzung eingeladen.

Rudi Knodel, Bürgermeister

4. Änderung des Bebauungsplanes "Hinter der Kirche- In den Gräben" im vereinfachten Verfahren

4. Änderung des Bebauungsplans "Hinter der Kirche- in den Gräben" in Karlsbad-Spielberg im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

hier:

Offenlage

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 09.05.2012 den Planentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplan " Hinter der Kirche- in den Gräben"gebilligt und in öffentlicher Sitzung beschlossen, diesen nach § 13 II Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch(BauGB) öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich der Änderung ist im folgenden Kartenausschnitt mit gestrichelter Linie dargestellt:

 

Wir weisen darauf hin, dass beim vereinfachten Bebauungsplan-Verfahren keine Umweltprüfung stattfindet (§ 13 Abs. 3 BauGB). Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Der Planentwurf kann eingesehen werden von Freitag, 18.05.2012 bis einschl. Montag, 18.06.2012, im Rathaus Spielberg, Sitzungssaal im 1.OG. während der üblichen Sprechzeiten. Während dieser Frist können bei der Bauverwaltung Karlsbad schriftlich oder zu Niederschrift Stellungnahmen vorgetragen werden. Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung.

Knodel, Bürgermeister

 

4. Änderung des Bebauungsplanes "Hinter der Kirche- In den Gräben" im vereinfachten Verfahren

4. Änderung des Bebauungsplans "Hinter der Kirche- in den Gräben" in Karlsbad-Spielberg im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

hier:

Aufstellungsbeschluss

 Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 28.03.2012 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 13 BauGB den Bebauungsplan " Hinter der Kirche- in den Gräben" im vereinfachten Verfahren zu ändern.

 Der Geltungsbereich der Änderung ist im folgenden Kartenausschnitt mit gestrichelter Linie dargestellt:

 Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

 

Knodel, Bürgermeister

Bebauungsplan "Oberer Sonnenberg 1. Änderung"

Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplans „Oberer Sonnenberg"im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.05.2012 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Oberer Sonnenberg" im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wurde gem. § 13 III BauGB abgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung ist in folgendem Planausschnitt dargestellt.

Die Bebauungsplan-Änderung kann einschließlich ihrer Begründung während der üblichen Dienststunden von jedermann im Rathaus Spielberg, Bauverwaltung, EG, Zimmer 4, Rathausplatz 1, 76307 Karlsbad, eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden.

Gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzungen:

Unbeachtlich werden:

  • eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

 

  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis zwischen der Satzung und des Flächennutzungsplans und

 

  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen der En tschädigungsansprüche bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde Karlsbad, Hirtenstr.14, 76307 Karlsbad, geltend zu machen.

 

Die Änderung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs.3 BauGB).

 

Karlsbad, 11.05.2012

Rudi Knodel, Bürgermeister

Bebauungsplan "Eichbusch" in Karlsbad- Langensteinbach

Bebauungsplan"Eichbusch" in Karlsbad-Langensteinbach im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

hier:

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 09.05.2012 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 13 BauGB den Bebauungsplan "Eichbusch" im vereinfachten Verfahren aufzustellen.

 Der Geltungsbereich der Änderung ist im folgenden Kartenausschnitt mit gestrichelter Linie dargestellt:

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

 

Knodel, Bürgermeister