Karlsbader Mitteilungsblatt

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Umlandgemeinden sollen sich finanziell an Sanierungskosten des Schulzentrums beteiligen

28.11.2023 – 15.12.2023

Sitzung des Gemeinderates im November

Bei der Novembersitzung des Gemeinderates bearbeitete dieser u. a. das Schulzentrum. Man möchte erreichen, dass sich die Umlandgemeinden und Städte an den Generalsanierungskosten beteiligen. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, dass die Gemeindeverwaltung das entsprechende Verfahren nach dem Schulgesetz umsetzt.

Zunächst wird die Gemeinde Karlsbad  gegenüber den Umlandgemeinden Waldbronn, Straubenhardt, Keltern, Marxzell, Stadt Karlsruhe, Achern, Bad Herrenalb, Dettenheim, Dobel, Ettlingen, Malsch, Mühlacker, Neuenbürg, Pfinztal, Remchingen, Rheinstetten offiziell erklären, mit diesen in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zusammenzuarbeiten. Nach der Aufstellung der Gemeinde könnten bis zu rund 3,5 Millionen Euro angefordert werden.

Hauptamtsleiter Benedikt Kleiner erklärte das Thema mit der Vorlage. Wegen der Rechtsgrundlage des § 31 Schulgesetzes können die Umlandkommunen an der Generalsanierung der Gebäude des Schulzentrums Karlsbad beteiligt sein. Kommunen sind verpflichtet, alle erlaubten eigenen Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen. Dazu gehört u.a. die Beteiligung der Umlandgemeinden. Aktuell diskutiert wird das Thema wegen eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Mannheim vom 6.12.2022 (Umlandgemeinden gegen Stadt Geislingen). Generell war eine solche Kostenbeteiligung schon bisher möglich, man hat sie jedoch nicht praktiziert. Nach diesem Beschluss ist der Anspruch jetzt festgezurrt und mit entsprechenden Kriterien hinterlegt.

Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung

Es müsse ein dringendes öffentliches Bedürfnis vorliegen.

Grundlage für.ein öffentliches Bedürfnis sei – so Kleiner – der Anteil auswärtiger Schüler an der Gesamtschülerzahl. Gerichtlicherseits wird dies als erfüllt gesehen, wenn seit mehr als fünf Jahren 50 % auswärtige Schüler die Schule besuchen. Dieses Kriterium ist bei der Sanierung des Schulzentrums Karlsbad erfüllt, informiert die Vorlage. In den dafür entscheidendenden Jahren liegt der Prozentsatz der auswärtigen Schüler im Mittel bei 52,30 %. Die Tendenz über die Jahre ist steigend und liegt inzwischen bei 58,48 %.

Das Merkmal Dringend sei nicht finanztechnisch, sondern schulrechtlich gemeint. Man bewertet jede Schule einzeln. Zentral geprüft wird dabei, ob ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb sichergestellt werden kann. Dies wird in der Vorlage bejaht. Alle Schulen versorgen seit ihrer Gründung Waldbronn als auch vor allem die Höhenstadtteile der Stadt Karlsruhe. Durch die Einrichtung der Gemeinschaftsschule wurde der Standort weiter gestärkt. Das Schulzentrum habe ein umfassendes Angebot aller weiterführenden Schulen sowie ein breites pädagogisches Angebot. Es sei gut erreichbar und weiterführende Schulen in der näheren Umgebung fehlen.

Weitere Schritte

Bei einer Freiwilligkeitsphase soll versucht werden, mit allen Umlandgemeinden eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu erreichen. Wenn dies nicht mit allen gelingt, kommt das Verfahren in eine Zwischenphase. Die freiwillige Zusammenarbeit ist sozusagen offiziell gescheitert.

Dann kann – auf Basis eines Gemeinderatsbeschlusses – Karlsbad einen Antrag bei der obersten Schulaufsichtsbehörde stellen. Sinn dieses Antrages ist, dass die Behörde ein dringendes öffentliches Bedürfnis feststellt Dabei hört die Schulaufsicht die beteiligten Kommunen an. Wenn dabei die Schulbehörde das dringende öffentliche Bedürfnis festgestellt hat, kann sie eine zwingende Finanzierungsregelung umsetzen. Kleiner rechnet damit, dass das Land den zahlungspflichtigen Umlandkommunen Zuschüsse gewähren wird. Damit wolle man den kommunalen Frieden bewahren.

Diskussion im Gemeinderat

Im Gemeinderat wird das Vorgehen grundsätzlich befürwortet. Die Gemeinde könne auf eine finanzielle Beteiligung nicht einfach verzichten. Karlsbad habe in der Vergangenheit alle Kosten selbst getragen. Die Gemeinde übernehme auch künftig weitere Kosten, die nicht umgelegt werden. Man sieht steigende Schülerzahlen in den Umlandgemeinden – z.B. durch neue Baugebiete. Mit einer Gegenrechnung von Kommunen sei nur in geringem Umfang zu rechnen, so Kleiner. Die Zahlen von Karlsbader Schülerinnen und Schülern in den Umlandschulen sei nicht hoch. 

Archivbild Pintilie vom Schulzentrum Karlsbad-Langensteinbach. An den Kosten der Finanzierung sollen sich die Umlandkommunen beteiligen.

 

 Information zum Bau der Querungshilfe L 622 Ittersbach und außerplanmäßige Finanzierung

Eine Querungshilfe soll auf der zu sanierenden Ortsdurchfahrt Ittersbach errichtet werden. Der Gemeinderat nahm die Informationen des beauftragten Ingenieurbüros Köhler & Leutwein zustimmend zur Kenntnis. Die notwendigen außerplanmäßigen Ausgaben von ca. 100.000 € werden aus nicht verbrauchten Haushaltsmitteln finanziert. Sie stammen aus Haushaltsposition Platzgestaltung Rathaus Langensteinbach. Ortsbaumeister Ronald Knackfuß erklärte u.a., dass die Querungshilfe im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt Ittersbach errichtet werden soll. Sie soll in Höhe der Einmündung Feldbergstraße / Oberer Wasen entstehen. Mit dem Regierungspräsidium/Landratsamt Karlsruhe wurde dies so vereinbart. Damit wird einem langjährigen Wunsch des Ortschaftsrates Ittersbach entsprochen. Der Gemeinderat hatte sich im April mit dem Thema beschäftigt und der Querungshilfe grundsätzlich zugestimmt. Das Ingenieurbüro Köhler & Leutwein bekam den Auftrag, diese zu planen und mit dem Regierungspräsidium abzustimmen.

Stefan Wammetsberger von Köhler & Leutwein informierte über den Sachstand. Das Regierungspräsidium plane, die L 622 zu sanieren. Wenn Gelder bereitgestellt werden, könne mit einem Baubeginn im Frühjahr / Sommer 2024 gerechnet werden. Saniert werden soll die gesamte Ortsdurchfahrt und ca. 300 bis 400 Meter zusätzlich. Die Straße wird voraussichtlich komplett erneuert (Vollausbau). Dazu gehörten u.a. das Führen der Radwege über die Landesstraße nach dem Radwegkonzept der Gemeinde. Außerdem sollen die Querung und die Bushaltestelle barrierefrei ausgestaltet werden. Das Regierungspräsidium habe die Vorplanung der Straßensanierung schon freigegeben. Man arbeitet an der weiteren Planung. Die Ausführungsplanung als Grundlage für die Ausschreibung soll voraussichtlich Mitte / Ende Februar 2024 an das Regierungspräsidium übergeben werden. Bauabschnitte und ein Bauzeitenplan für die Sanierung der Ortsdurchfahrt lägen, so Wammetsberger, aktuell bis jetzt nicht vor.

Diskussion im Gemeinderat

Das Gremium begrüßt das Vorhaben. Ortsvorsteherin Heike Christmann (Freie Wähler) bedankte sich für das Angehen des Themas. Der Zustand der Straße sei nicht mehr akzeptabel "Löcherpiste". Man fährt von Langenalb her zu schnell in den Ort ein. Die weiteren Umgestaltungswünsche – z.B. Gehwege verbreitern – sollen eingebracht werden. Bürgermeister Björn Kornmüller meinte, dass man das Vorhaben möglichst schnell abwickeln möchte. Die ergänzenden Maßnahmen müssten berücksichtigt werden, besonders das Thema Bushaltestelle. Noch handle es sich nur um eine Vorplanung. Finanziell gesehen sei es ein echtes Karlsbader Projekt (Deckungsvorschlag Platzgestaltung Rathausplatz Langensteinbach).

Blick auf den Standort für die Querungshilfe. Fotos: Koehler & Leutwein

 

Fortschreibung der Finanzplanung für den Haushalt 2024 (2025 bis 2027)

Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat, die Finanzplanung für den Haushalt 2024 (2025 bis 2027) fortzuschreiben. Am 14.12.2022 hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 beschlossen. Im Rahmen eines Doppelhaushaltes muss die Finanzplanung für das zweite Haushaltsjahr nachträglich beschlossen werden. Der fortgeschriebene Finanzplan für das Haushaltsjahr 2024 bleibt gleich, informierte Rechnungsamtsleiterin Petra Goldschmidt.

Befragt zum aktuellen Steueraufkommen informierte sie, dass die Zahlen bisher stabil seien. Bei der Gewerbesteuer sei die Gemeinde momentan ca. 1 Million Euro über dem geplanten Ansatz. Dies könne sich jedoch noch bis zum Jahresende ändern.

Baugesuch Karlsruher Straße 6 und 8

Grünes Licht gab der Gemeinderat für ein Bauvorhaben in der Karlsruher Straße 6 und 8. Das Gebäude soll ein Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 12 Wohnungen werden. Nach Abbruch aller Gebäudeteile in der Karlsruher Straße 6 und 8 sollen rückwärtig zwei Wohngebäude mit je 6 Wohneinheiten entstehen. Geplant sind zwei Vollgeschosse mit Satteldach. Das Satteldach ist rückwärtig etwas zurückgesetzt, sodass die beiden Wohnungen im Dachgeschoss über eine Dachterrasse verfügen. Für das EG und DG sind seitlich Balkone geplant. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein, so die Beschlussvorlage. Für die 12 Wohneinheiten sollen 24 Stellplätze entstehen. Joachim Guthmann informierte, dass die Fahrgassenbreite ausreiche. Die rechtlichen Vorgaben dazu seien eingehalten. Einwendungen – u.a. eine höhere Verkehrsmenge durch die dichte Bebauung – seien kein Ablehnungsgrund.

GR Joachim Karcher (Freie Wähler) berichtete aus der Sitzung des Ortschaftsrates. Die Größe des Vorhabens habe keine Jubelströme hervorgerufen. Andererseits sei das Grundstück vorhanden und könne bebaut werden. Das Vorhaben sei ausführlich diskutiert und bei 4 Jastimmen und 4 Enthaltungen befürwortet worden. GR Reinhard Haas (SPD) verglich das Vorhaben mit einem anderen schon umgesetzten Bau. Das geplante Vorhaben dürfte da kein Problem bereiten. 

 Hintergrundinfos

Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit der Vorlage finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad (Bürgerinfoportal).