Karlsbader Mitteilungsblatt

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Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024

09.01.2024 – 30.01.2024

I. Festsetzung

Die Grundsteuer 2024 wird für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung nach § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, erhalten keinen Steuerbescheid für 2024.


II. Rechtsfolgen
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid für das Kalenderjahr 2024 zugegangen wäre.


III. Zahlungsaufforderung
Die Grundsteuer 2024 ist zu den in dem zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid oder Grundsteuer-Änderungsbescheid unter dem Punkt „Fälligkeitstermine in künftigen Jahren“ angegebenen Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten. Falls Einzugsermächtigungen erteilt sind, wird die Gemeindekasse die fälligen Beträge termingerecht abbuchen.


IV. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Grundsteuer kann Widerspruch erhoben werden. Der Rechtsbehelf ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung bei der Gemeinde Karlsbad, Hirtenstraße 14, 76307 Karlsbad einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.


V. Weitere Hinweise
Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden den einzelnen Steuerpflichtigen oder deren Vertreter/Vertreterin jeweils durch Grundsteuer-Änderungsbescheide mitgeteilt. Das Einzugsverfahren erleichtert die Zahlung. Vordrucke zur Erteilung einer Einzugsermächtigung erhalten Sie im Rathaus.


Karlsbad, 11.01.2024
Björn Kornmüller
Bürgermeister