Karlsbader Mitteilungsblatt

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Fortschreibung der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Karlsbad

10.01.2024 – 16.02.2024

hier: Bekanntmachung über die Durchführung der Offenlage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 7 der 34. BImSchV

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 13.12.2023 auf der Grundlage der EU-Umgebungsrichtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm i.V.m. § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Karlsbad in der Fassung November 2023 gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImschG und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i.V.m. § 47 Abs. 6 BImschG beschlossen.

 

Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Verhinderung bzw. Minderung von Umgebungslärm insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Dazu werden in Lärmaktionsplänen mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuschbelastungen zusammengestellt.

Flächen, deren Nutzung mit einer hohen Ruheerwartung verbunden ist, sollen als "ruhige Gebiete" erhalten werden.

In Karlsbad wurden alle klassifizierten Straßen untersucht, unabhängig der jeweiligen Verkehrsbelastungen, da auch unterhalb der eine Kartierungspflicht auslösenden Verkehrsbelastung von 8.200 Kfz/24h gesundheitsgefährdende Immissionen auftreten können und zudem die Auslösewerte für verkehrsrechtliche Anordnungen und Lärmsanierungsmaßnahmen seit dem letzten Lärmaktionsplan abgesenkt wurden. Daher umfasst die vorliegende Kartierung nun auch alle Ortsteile und das gesamte Gemeindegebiet. Mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans soll zur Lärmminderung insbesondere die weitere Ausweisung von Tempo 30 Streckenabschnitten erfolgen.

 

Der Planentwurf kann vom 15.01.2024 bis einschl. 15.02.2024 über die Homepage der Gemeinde unter www.karlsbad.de > „Bauen und Wirtschaft“ > „Lärmaktionsplanung“ eingesehen werden. Darüber hinaus werden die Unterlagen in der Bauverwaltung der Gemeinde Karlsbad, Rathaus Ittersbach, Lange Straße 56, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Zu einer etwaigen Erörterung der Planunterlagen wird um telefonische Terminvereinbarung unter (07202) 9304-516 oder -523 gebeten.

Während dieser Frist können Stellungnahmen zur Planung textlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

 

Karlsbad, den 10.01.2024

Björn Kornmüller, Bürgermeister