Karlsbader Mitteilungsblatt

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Redaktionelle Berichte

Texte im Zusammenhang mit Wahlen im Mitteilungsblatt

08.04.2024

Für Wahlen hat der Gemeinderat in den Mitteilungsblattstaturen die Art und Weise von Veröffentlichungen festgelegt. Empfohlen wird, sich vor dem Schreiben von Artikeln damit zu befassen und nur zulässige Berichte zu verfassen.

Hier einige Auszüge mit den wichtigsten Regelungen:

Vorbemerkung zu den Statuten

Dem Wesen nach ist das Amtsblatt eine Brücke zwischen der Gemeindeverwaltung und der Bevölkerung und daher auf eine neutrale und objektive Unterrichtung der Bürgerschaft ausgerichtet. Es ist kein Organ der Meinungspresse.

1. Allgemeines

In das Amtsblatt werden in deutscher Sprache aufgenommen:

1.5 Werbeanzeigen, Wahlanzeigen, Privatanzeigen und Anzeigen örtlicher Personenvereinigungen (z.B. Vereine, Bürgerinitiativen). Anzeigen von Sekten oder ähnlichen Gruppierung sind ausgeschlossen. Nicht deutschsprachige Anzeigen sind dem Verlag in deutscher Übersetzung zur Kenntnis zu geben.Zur Entgegennahme von Anzeigen ist das Bürgermeisteramt berechtigt, aber nicht verpflichtet. Redaktionsschluss hierfür ist Dienstag, 12.00 Uhr. 

Ausgeschlossen sind Beiträge und Anzeigen die gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten (persönliche Angriffe die ehrverletzend, beschuldigend oder beleidigend sind, Diffamierungen) oder gegen die Interessen der Gemeinde verstoßen sowie Leserbriefe, auch nicht in Form von bezahlten Anzeigen. In jedem Fall haben sich Beiträge auf die Darstellung der eigenen Angelegenheiten und Ziele zu beschränken. 

 

3. Vorgaben für Parteien / Wählervereinigungen und Fraktionen

Zulässig sind Berichte, wenn ein örtlicher Bezug besteht. Fortgesetzte Berichterstattung zu einem Thema ist in zwei Mitteilungsblattausgaben möglich.  

Veranstaltungshinweise sind generell möglich, auch wenn Veranstaltungen außerhalb von Karlsbad stattfinden.

3.1 Spezielle Regelungen bei Wahlen

Berichterstattungen dürfen nur zur eigenen Partei bzw. über deren Tätigkeiten erfolgen. Vergleichende Berichterstattungen mit anderen Parteien sind nicht zulässig. 

Keine Antworten oder Erwiderungen auf Aussagen anderer Parteien. 

Falsche Behauptungen werden nicht veröffentlicht. 

Bei Besuchen von Wahlkandidaten oder Ministern kann – wenn der Bürgermeister beteiligt ist (z.B. Rathausbesuch, Podiumsdiskussion o.ä.) ein Artikel mit 1 Foto einmalig auf den „ersten Seiten“ erscheinen. In den zwei Mitteilungsblatt-Ausgaben vor den Wahlterminen erscheinen solche Berichte nicht. 

Ansonsten sind Besuchsberichte unter der Rubrik Parteien möglich.

3.2 Beiträge der Parteien und Wählervereinigungen mit einem mittelbaren oder unmittelbaren Bezug zu Wahlen sind in den beiden Ausgaben vor dem Wahltermin (2-Wochen-Frist) nicht zulässig.   Konkret betrifft dies die Mitteilungsblattausgaben vom 29.5. (KW 22) und 6.6. (KW 23)

3.3 Rubrik „Aus der Arbeit der Fraktionen und Gruppierungen des Gemeinderates“

Nach der Rubrik „Parteien und Wählervereinigungen“ folgt die oben genannte Rubrik. Sie umfasst Berichte über die die Arbeit der Fraktionen und Gruppierungen zu kommunalen Themen. Der Textverfasser ist namentlich zu benennen und wird namentlich als Verfasser am Textende abgedruckt. 

3.4 Beiträge der Fraktionen mit einem mittelbaren oder unmittelbaren Bezug zu Wahlen sind in den beiden Ausgaben vor dem Wahltermin (2-Wochen-Frist) nicht zulässig. Konkret betrifft dies die Mitteilungsblattausgaben vom 29.5. (KW 22) und 6.6. (KW 23)