Karlsbader Mitteilungsblatt

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Tempo 30 Schilder stehen! - Landratsamt folgt jedoch nicht der Forderung der BIOLA e.V. und nicht dem Beschluss des Gemeinderats

06.04.2015 – 15.04.2015

Die Schilder für die Geschwindigkeitsbeschränkung auf höchstens Tempo 30 zum Lärmschutz der Betroffenen stehen - allerdings nicht dort, wo es die BIOLA e.V. gefordert und der Gemeinderat es beschlossen hat. Dies wird zu erhöhten Lärm- und Schadstoffbelastung in den Brems- und Beschleunigungszonen (von Tempo 30 auf Tempo 50) innerhalb von Langensteinbach führen. Ferner lehnt das Landratsamt auch das geforderte nächtliche Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab.

Für uns unverständlich: Tempo 30 zum Lärmschutz beginnend erst ab innerhalb des Ortes

Gefordert waren durchgängig Tempo 30 auf den Hauptdurchgangsachsen in Nord-Süd, sowie Ost-West Richtung. Hintergrund der Forderung sind die jüngsten Erkenntnisse und Ergebnisse von Langzeitstudien mit echten Messungen, die in Tempo 30 Zonen in Freiburg, Frankfurt und Berlin durchgeführt wurden. Diese wissenschaftlich durchgeführten Studien belegen, dass ein durchgängiges Tempo 30 zu einer Verstetigung des Verkehrsverhalten und damit zu der gewünschten Reduzierung der Lärm- und auch Schadstoffbelastung führen. Das wurde uns von Herrn Wammetsberger vom Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler & Leutwein bestätigt und ein durchgängiges Tempo 30 empfohlen. Übergänge von Tempo 30 auf Tempo 50 bewirken das Gegenteil - sie führen zu einem Brems- und Beschleunigungsverhalten welches sich sehr negativ auf Lärm- und Schadstoffemission auswirken. Dabei wird der Verkehrsfluss alleine von den Engpässen bestimmt - und den haben wir eben ganz prominent mit unserem Doppelkreisel an der Kirche. Es bringt deshalb auch keinen Zeitvorteil, mit 50 ins Dorf rein zu fahren, wenn am Doppelkreisel halten und warten angesagt ist. Das Landratsamt begründet das Tempo 30 in der Ettlinger Straße erst ab Höhe Eisenbahnstraße damit, dass danach in Richtung Reichenbach die berechneten Lärmpegel von 70dB nicht überschritten werden. Es gibt Häuser, bei denen die berechneten Lärmpegel nur 69,9dB ergeben! Die Begründung des Landratsamts für die Pforzheimer Straße Tempo 30 erst ab Höhe ehemaliges Forsthaus zu beginnen ist, dass es in Fahrtrichtung Auerbach ab der Friedrich-Speidel-Straße in den Tagesstunden lediglich vier bzw. in den Nachtstunden zwei Gebäude gibt, die einen berechneten Lärmpegel über den Richtwert von 70dB aufweisen. Die haben nach dem Verständnis des Landratsamts dann wohl Pech gehabt? Das geforderte nächtliche Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen wird letztendlich mit der Begründung abgelehnt, weil es für das vorhandene Streckennetz keine geeigneten Umleitungsstrecken gibt, also eine Ortsumfahrung fehlt. Im Schreiben des Landratsamts an die BIOLA e.V. wird auch nicht auf die vorhersehbaren negativen Auswirkungen der neu geschaffenen Brems- und Beschleunigungsbereichen, die eben auch in der Nacht für den Lastkraftverkehr gelten, eingegangen. Die Anordnung des Tempo 30 zum Schutze der betroffenen Minderheit ist aus Sicht der BIOLA e.V. gerechtfertigt, solange es keine Umfahrungslösung gibt und die Verkehrsbelastung so hoch bleibt. In Abwägung zu den Nachteilen des nur abschnittsweisen Tempo 30 sieht die BIOLA e.V. keinen Vorteil in den noch verbleibenden Tempo 50 Abschnitten kurz vor den Ortsausgängen. Die BIOLA e.V. wird hier gegenüber dem Landratsamt klar Flagge zeigen und entsprechend reagieren.