Karlsbader Mitteilungsblatt

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ARCHIV: Tageselternverein Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe

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Betreuungskosten bei der Tagesmutter sind für alle Eltern möglich …

16.08.2016 – 28.08.2016

„Hätte ich nicht kürzlich mit einer Bekannten in der Krabbelgruppe gesprochen, wüsste ich  gar nicht, dass es verschiedene Zuschüsse in der Kindertagespflege gibt…“,  stellte Frau Müller (Mutter von Lea, 8 Monate) bei einem  Beratungsgespräch mit der Fachberaterin des Tageselternverein  positiv fest.

Wie Frau Müller geht es vielen Eltern, wissen die Fachberaterinnen aus ihrem Beratungsalltag zu berichten.

Kinder unter drei Jahren (0-3)können über einen für Eltern einkommensunabhängigen Zuschuss (teilweise ganz ohne Zusatzkosten) bei einer Tagesmutter betreut werden.  Das Jugendamt zahlt den Zuschuss direkt an die Eltern aus. Die Mittel kommen aus dem kommunalen Finanzausgleich (FAG) und sind zweckgebunden für die Förderung der Betreuung in der Kindertagespflege zu verwenden.

Informationen und den Antrag selbst können alle Eltern über den Tageselternverein bekommen.

Eine weitere Möglichkeiten stellt der Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege (WJH Antrag) dar. Diesen Antrag können alle Eltern mit Kindern zwischen 0-14 Jahren stellen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispielsweise, wenn Eltern ihr Kind ab dem ersten Geburtstag bis zum dritten bei einer Tagesmutter betreuen lassen möchten. Oder die institutionellen Betreuungszeiten von Kita oder Hort nicht ausreichen… Auch hier kann die Fachberaterin des Tageselternvereins Eltern umfassend und kompetent beraten.

Betreuungskosten bei der Tagesmutter können darüber hinaus von der Steuer abgesetzt werden.

Wenn Sie eine Betreuung für Ihr Kind suchen oder Tagesmutter/Tagesvater werden möchten (neuer Kurs ab 04. 10. 2016), dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne, kostenlos und unverbindlich.

 

Tel.: 07243 / 945450
Mail: info@tev-ettlingen.de

Homepage: www.tev-ettlingen.de