Planfeststellungsverfahren nach den §§ 37 ff. Straßengesetz (StrG) i.V.m. den
§§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) für die L 623 - Ausbau
bei Karlsbad-Langensteinbach (Autobahnzubringer)
- Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen -
Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen bzw. Äußerungen sowie die Stellungnahmen
der Behörden werden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den anerkannten
Vereinigungen, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen
erhoben haben, am
Donnerstag, den 06.10.2016 um 10.00 Uhr
im Neuen Rathaus Langensteinbach, Bürgersaal (1. OG),
Hirtenstraße 45, 76307 Karlsbad
in einer mündlichen Verhandlung erörtert.
Der Einlass erfolgt ab 9.30 Uhr.
Unverbindliche Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Verfahrensrechtliche und organisatorische Hinweise und Fragen
3. Erläuterung des Vorhabens
4. Kommunale Belange
5. Verkehrliche Belange und Sicherheit
6. Radverkehrsmanagement
7. Landwirtschaft
8. Belange grundstücksbetroffener Eigentümer, Mieter und Pächter
9. Sonstiges
Hinweise:
1. Die Erörterungsverhandlung ist nicht öffentlich. Der Verhandlungsleiter kann
sonstigen Personen die Anwesenheit gestatten, wenn kein Beteiligter widerspricht.
2. Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freigestellt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten
kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten
ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche
Vollmacht nachzuweisen und zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
3. Die durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehenden Kosten können nicht
erstattet werden (z.B. Fahrtkosten, Kosten der Beauftragung eines Bevollmächtigten).
4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem
Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern -
soweit erforderlich - in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
Regierungspräsidium Karlsruhe
- Anhörungs-/Planfeststellungsbehörde -