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KT 26.01.17 Kreishaushalt und Wirtschaftspläne 2017 beschlossen

27.01.2017 – 30.04.2017

Konsolidierungsmaßnahmen und Kreisumlagenerhöhung sorgen zusammen mit Verzicht auf Neuverschuldung für bessere Liquidität

Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung, die am 26. Januar im Bürgerhaus in Linkenheim-Hochstetten stattfand, bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen den Kreishaushalt 2017 beschlossen und dabei die Kreisumlage um einen auf jetzt 32 Prozentpunkte erhöht. Bereits im Juli wurde die Kreisumlage im Rahmen eines Nachtragshaushaltes um einen Prozentpunkt erhöht, um die sich damals abzeichnende Verschlechterung der Liquidität auszugleichen. Damit wurde ein nachhaltiger Schritt zur Haushaltskonsolidierung gemacht. Ebenfalls billigte der Kreistag die Haushaltspläne der kreiseigenen Stiftungen sowie die Wirtschaftspläne der verschiedenen Gesellschaften, an denen der Landkreis beteiligt ist.

Der Kreishaushalt sieht im Ergebnishaushalt Erträge von 502,1 Mio EUR und Aufwendungen von 495,8 Mio EUR vor und geht somit von einem Überschuss von 6,3 Mio EUR aus. Betrachtet man nur die zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge ohne Abschreibungen und Auflösung von Zuweisungen und Zuschüssen ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss von rund 14,5 Mio EUR. Dieser dient zusammen mit Investitionszuweisungen und Verkaufserlösen in Höhe von 7,7 Mio EUR sowie einer Kreditaufnahme von 6,9 Mio EUR der Deckung der Investitionen in Höhe von 16,8 Mio EUR sowie Kredittilgungen in Höhe von 6,9 Mio EUR. Insgesamt verbleibt ein Finanzierungsmittelüberschuss von 5,4 Mio EUR, der die Liquidität verbessert, die vorgeschriebene Mindestliquidität in diesem Jahr aber noch nicht vollständig erreicht. Die Verschuldung wird zum Ende des Jahres 116,7 Mio EUR betragen und beläuft sich damit auf dem Stand von 2016. Aufgrund der verbesserten Liquidität und einer verringerten Kassenkreditlinie kann die Fremdverschuldung damit zurückgefahren werden. Deutlich geringer werden die Personalaufwendungen: sie sinken im Vergleich zum Vorjahr um über fünf Millionen EUR auf 88,9 Mio EUR. Wesentlich dafür sind die rückläufigen Asylbewerberzahlen, was weniger Betreuungspersonal erfordert. Nachdem die Kosten der Flüchtlingsunterbringung vom Land übernommen werden ist damit aber keine nennenswerte Entlastung des Kreishaushalts verbunden. Aber auch die nicht-flüchtlingsbedingten Personalkosten liegen erstmals unter dem Planansatz des Vorjahres.

Der Kreistag beschloss daneben mehrheitlich, eine Reihe von Freiwilligkeitsleistungen nicht in den Haushalt 2017 aufzunehmen. So werden Jugendfreizeitstätten (335.200 EUR), Familienzentren (75.000 EUR), die Kinder- und Jugenderholung (30.800 EUR), die Tourismusvereine Kraichgau-Stromberg und Albtal Plus sowie die Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V. (zusammen 60.000 EUR) im Jahr 2017 nicht  gefördert. Der Zuschuss zur Jugendsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen wird auf 250.000 EUR gedeckelt und künftig nur für weiterführende Schulen gewährt. Als Begründung wurde angeführt, dass der Landkreis jeweils nur verhältnismäßig geringe Förderungen leistet, die auch nicht allen Kommunen gleichermaßen zu Gute kommen, die aber über die Kreisumlage von allen Kommunen zu erbringen sind. Überdies sind mit der Zuschussvergabe teilweise hohe Verwaltungskosten verbunden, die nicht in Relation zum Zuschuss selbst stehen. Es bestand deshalb die Auffassung, dass die jeweiligen Bereiche allesamt förderungswürdig sind, es aber sinnvoller ist, wenn die jeweiligen Städte und Gemeinden diese Förderungen direkt ausbezahlen und dafür nicht über die Kreisumlage zur Kasse gebeten werden. Überarbeitet werden sollen im Frühjahr die Richtlinien zur Feuerwehrförderung des Kreises; um überörtliche Feuerwehrfahrzeuge im ersten Quartal 2017 fördern zu können beschloss der Kreistag einen Mittelansatz von 250.000 EUR. Keine Mehrheit fanden Anträge, die Förderung der Schulsozialarbeit im vollen Umfang zu erhalten und Jugendfreizeitstätten sowie Familienzentrum weiterhin zu fördern. Ebenso wenig ein Antrag, die Kreisumlage um 1,5 Prozentpunkte zu erhöhen. Der Sozialetat steigt erneut deutlich an. Wurden 2016 noch 241,3 Mio EUR aufgewendet, muss 2017 mit 247,5 Mio EUR gerechnet werden – entsprechend den steigenden Fallzahlen in der Jugend- und Eingliederungshilfe. Den Löwenanteil bei den Investitionen macht mit 5,5 Mio EUR der erste Bauabschnitt des Beruflichen Bildungszentrums Ettlingen aus. 1,0 Mio EUR muss für den Brandschutz beim Gewerblichen Bildungszentrum Bruchsal aufgewendet werden. 2,5 Mio EUR sind beim Bau von Kreisstraßen und Radwegen und weitere 2,9 Mio EUR für Brandschutzmaßnehmen und Beschaffungen für die Berufs- und Sonderschulen sowie die Verwaltung vorgesehen. 2,0 Mio EUR ist als Zuweisung für Investitionen der Kliniken des Landkreises Karlsruhe vorgesehen und weitere 2,4 Mio EUR für die Fertigstellung sich im Bau befindlicher bzw. konkret geplanter Gemeinschaftsunterkünfte. Für die gemeinsame Integrierte Feuerwehrleitstelle sind 0,5 Mio EUR vorgesehen. Der Haushalt werde drei Aspekten gerecht, fasste Landrat Dr. Christoph Schnaudigel zusammen: es werde keine Neuverschuldung vorgenommen, Konsolidierungsmaßnahmen wurden getroffen und die Liquidität verbessere sich deutlich.

Zugestimmt hat der Kreistag auch dem Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe“ sowie den Haushaltsplänen der Kreisstiftungen „Fürst-Stirum-Hospitalfonds“ und „Großherzoglicher Unterstützungsfonds“. Darüber hinaus wurde der Landrat ermächtigt, in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen den Unternehmensplänen der Regionalen Kliniken Holding RKH GmbH und der Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH, dem Wirtschafts- und Investitionsplan 2017 der Gesellschaft für Biomüll und Recycling, sowie den Wirtschaftsplänen 2017 der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee, der BreitbandkabelLandkreis Karlsruhe GmbH und der Gemeinnützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH zuzustimmen. Der Kreistag wies daneben die Mitglieder der neuen Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe an, den Wirtschaftsplan 2017 mit fünfjähriger Finanzplanung festzustellen.