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Bis 31. März mit freiwilligen Rentenbeiträgen Ansprüche sichern

14.03.2017 – 31.03.2017

Obwohl das neue Jahr schon längst begonnen   hat, können in der Rentenversicherung freiwillige Beiträge für 2016 noch bis   31. März 2017 rückwirkend gezahlt werden. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung   Baden-Württemberg mit. Versicherte, die freiwillige Beiträge zahlen,   können sich damit verschiedene Ansprüche sichern: Rehabilitationsleistungen,   Schutz für Hinterbliebene, den Anspruch auf eine Altersrente und unter   besonderen Voraussetzungen auch die Anwartschaft auf Erwerbsminderungsrente.   Wie hoch die freiwilligen Beiträge sein sollen, bestimmt der Versicherte   selbst: mindestens 84,15 Euro und höchstens 1.159,40 Euro pro Monat. Neben Versicherungsnummer sowie Vor- und Nachname ist   bei der Überweisung auch unbedingt der Zeitraum anzugeben, für den die   freiwilligen Beiträge einbezahlt werden. Mehr Informationen rund um die   freiwilligen Beiträge enthält die kostenlose Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“.   Sie kann von der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bw.de   heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721   825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Mehr   Informationen rund um das Thema Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt   es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, persönlich im   Regionalzentrum Karlsruhe, über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen   Rentenversicherung Baden-Württemberg unter 0800 100048024 und im Internet   unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.