Obwohl das neue Jahr schon längst begonnen hat, können in der Rentenversicherung freiwillige Beiträge für 2016 noch bis 31. März 2017 rückwirkend gezahlt werden. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit. Versicherte, die freiwillige Beiträge zahlen, können sich damit verschiedene Ansprüche sichern: Rehabilitationsleistungen, Schutz für Hinterbliebene, den Anspruch auf eine Altersrente und unter besonderen Voraussetzungen auch die Anwartschaft auf Erwerbsminderungsrente. Wie hoch die freiwilligen Beiträge sein sollen, bestimmt der Versicherte selbst: mindestens 84,15 Euro und höchstens 1.159,40 Euro pro Monat. Neben Versicherungsnummer sowie Vor- und Nachname ist bei der Überweisung auch unbedingt der Zeitraum anzugeben, für den die freiwilligen Beiträge einbezahlt werden. Mehr Informationen rund um die freiwilligen Beiträge enthält die kostenlose Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“. Sie kann von der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bw.de heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Mehr Informationen rund um das Thema Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, persönlich im Regionalzentrum Karlsruhe, über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg unter 0800 100048024 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.