ARCHIV: VdK Ortsverband Karlsbad-Langensteinbach

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VdK OV Karlsbad Langensteinbach

24.04.2017 – 31.12.2017

Altersdiskriminierung kann jeden in jedem Alter treffenVor allem ältere Menschen werden oft benachteiligt und damit ausgeschlossen, ob auf der Bank oder von der Versicherung

Ob in der Arbeitswelt oder bei Dienstleistungen im Alltag: Aufgrund ihres Alters erfahren viele Menschen Nachteile. Laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat jeder fünfte Bundesbürger schon einmal eine solche Erfahrung gemacht. Die meisten nehmen das hin, weil sie es nicht anders kennen. Doch sie können sich wehren.

Im Unterschied zu anderen Diskriminierungs- Merkmalen, wie ethnische Herkunft oder Behinderung, kann Altersdiskriminierung jeden treffen. Das wird vor allem in der Arbeitswelt deutlich. 20-Jährige werden abgelehnt, weil ihnen die Berufserfahrung fehlt, und 50-Jährige, weil sie angeblich zu alt sind. Franziska Müller von der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V. kennt viele dieser Beispiele. Sie berät Menschen, die Benachteiligungen aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung erfahren haben und dies nicht akzeptieren wollen. Im Bereich Altersdiskriminierung ist die Berliner Beratungsstelle bundesweit die einzige, die unabhängig arbeitet, allerdings nur in der Hauptstadt.

„Die meisten glauben anfangs, dass sie überreagieren und besonders empfindlich sind“, erzählt Franziska Müller. Vor allem ältere Menschen würden sich viel gefallen lassen und auch offensichtliches Unrecht duldsam ertragen. Diskriminierung aufgrund des Alters kommt übrigens am häufigsten vor. Das erstreckt sich auf viele Bereiche, zum Beispiel Dienstleistungen, Versicherungen und Banken. Versicherungsunternehmen unterscheiden bei Prämien und Leistungen zum Beispiel nicht nur nach dem Geschlecht. Auch eine Behinderung oder das Alter sind oft Gründe, wegen derer Kunden unterschiedlich behandelt werden.

Ebenso gewähren Banken älteren Menschen kein Hypothekendarlehen, selbst wenn sie schuldenfreie Immobilien besitzen. „Ich rate dann, die Bank zu wechseln“, so Müller. Die Erfahrung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt ebenso, dass viele Banken – nicht zuletzt im Hinblick auf den demografischen Wandel – ihre Bedingungen zur Kreditvergabe an Ältere geändert haben.

Auch in der Politik scheint dieses Thema Beachtung zu finden. Es gibt eine Gesetzesinitiative der Landesregierungen von Baden-Württemberg und Hessen, die Vergabe von Immobilienkrediten insbesondere für ältere Menschen zu erleichtern. „Senioren muss es ermöglicht werden, ein Darlehen für den altersgerechten Umbau oder die Sanierung des eigenen Hauses oder der Eigentumswohnung zu erhalten“, betont VdK-Vizepräsident Roland Sing. Gefordert wird, den Wert des schuldenfreien Eigenheims zu berücksichtigen. Damit könnten viele ältere Menschen anstehende Umbauarbeiten in Angriff nehmen und so lange wie möglich wohnen bleiben. „Das Lebensalter ist als Abgrenzungskriterium grundsätzlich nicht geeignet“, so Sing.

Dass es sich lohnt, Diskriminierung nicht hinzunehmen, kann Franziska Müller nur bestätigen. Meist wirke schon ein Beschwerdebrief ihrer Beratungsstelle. So war es bei einem 80-Jährigen, der seine Heimatstadt Berlin per Mietauto erkunden wollte. Bereits ein halbes Jahr zuvor habe er ein Auto bei einer Vermietung gebucht. „Als er es in Empfang nehmen wollte, teilte ihm der Angestellte mit, dass nur an Kunden bis 76 Jahre Autos vermietet werden“, berichtet die Leiterin der Berliner Beratungsstelle. Die Autovermietung habe nach dem Beschwerdebrief der Beratungsstelle eingesehen, nicht richtig gehandelt zu haben, und sei auf den älteren Herrn zugegangen.

 

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