Öffentliche Auslegung der Einzeländerung nach § 3 (2) BauGB des
Flächennutzungsplans 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 22. Mai 2017 die öffentliche Auslegung der neuen Darstellung des Flächennutzungsplanes nach Baugesetzbuch für folgende Bereiche beschlossen:
KB-404 „Feuerwache Stöckmädle/Hinteracker“ in Karlsbad-Ittersbach
KB-025 „Im Stöckmädle/Hinteracker“ in Karlsbad-Ittersbach
Diese Einzeländerungen werden mit Umweltbericht gemäß § 3 BauGB in der Zeit vom 24. Juli 2017 bis einschließlich 1. September 2017 während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Zimmer D 114 (Offenlageraum), zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Darüber hinaus werden die Planungsunterlagen im Rathaus Ittersbach, Sitzungssaal im 1.OG, Lange Straße 56, 76307 Karlsbad ausgelegt.
Stellungnahmen zu der beabsichtigten Einzeländerung des Flächennutzungsplans können während der Auslegungsfrist bei den vorgenannten Stellen vorgebracht werden. Verspätet eingehende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderungen des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Karlsruhe, 14. Juli 2017
gez. Dr. Frank Mentrup
Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Vorsitzender des NVK