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Land teilt Auffassung des Landkreises zur getrennten Biomülllsammlung nicht

25.07.2017 – 31.10.2017

Landrat kündigt Entscheidung über weiteres Vorgehen für die Herbstsitzung des Kreistags an

Die Einsammlung von Bioabfall stand bereits mehrmals auf der Tagesordnung des Kreistags. In der Vergangenheit hatte sich das Gremium jeweils gegen die Einführung einer zusätzlichen getrennten Biomüllsammlung ausgesprochen, weil der Kreis über die flächendeckenden Grünschnittannahmeplätze bereits jetzt schon erhebliche Mengen Biomüll erfasst und eine Biotonne nur marginale ökologische Vorteile, aber eine nicht unerhebliche Abfallgebührensteigerung bedeuten würde. Der Kreis stellte sich dabei auf den Standpunkt, dass das Gesetz nur dann zur Einführung einer getrennten Biomüllsammlung verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung der gesetzlichen Verwertungspflichten erforderlich und wirtschaftlich zumutbar ist, was umfangreiche Untersuchungen für den Landkreis Karlsruhe ergeben hatten. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel informierte den Kreistag bei seiner jüngsten Sitzung am 20. Juli, dass das Umweltministerium diese Auffassung nicht teilt und dem Landkreis den Entwurf einer Anordnung zugestellt hat, um ihn zu verpflichten, spätestens ab dem 1. Januar 2020 Bioabfälle getrennt von anderen Abfällen zu sammeln. „Selbstverständlich wird sich der Landkreis  der Argumentation des Umweltministers nicht verschließen“, betonte der Landrat, der gleichwohl Verwunderung über die Vorgehensweise des Landes zeigte, zumal er noch im Dezember selbst mit dem Umweltminister Standpunkte und Argumente in Gesprächen ausgetauscht hatte, die aus seiner Sicht noch nicht abgeschlossen waren. Bei diesem einmaligen Gespräch zwischen Landrat und Minister sei es aber geblieben. Nun muss der Landkreis zu dem Entwurf der Anordnung Stellung nehmen, weshalb der Landrat ankündigte, den Kreistag bzw. den zuständigen Fachausschuss einmal mehr mit dem Thema der Bioabfalleinsammlung zu befassen. „Wir werden dem Kreistag im Herbst aufzeigen, wie aus Sicht der Landkreisverwaltung auf die Anordnung des Ministeriums reagiert werden soll“, kündigte der Landrat an.