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Frostbeihilfen bis 30. Oktober bestellen

11.09.2017 – 30.10.2017

Landwirtschaftsamt nimmt Anträge entgegen     

Landwirte und Gärtner, deren Kulturen durch die Frostnächte zwischen dem 19. und 21. April geschädigt wurden, können Frostbeihilfe beantragen. Die Anträge müssen im Zeitraum von Montag, 11. September, bis Montag, 30. Oktober 2017 beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingehen. Anträge, die danach eingehen, gelten als verfristet.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Ertragsminderung von 30% verglichen mit den letzten drei Jahren (Erntemenge). Die Zuwendungen betragen bis zu 50 % des Gesamtschadens. Die Mindestschadenshöhe liegt derzeit bei 6.000 Euro. Die endgültige Höhe der Auszahlung kann erst nach Zustimmung des Landesparlaments in Stuttgart zu der landesweiten Förderungssumme festgelegt werden, voraussichtlich Ende dieses Jahres.

Die Anträge können ab 11. September online unter www.landwirtschaft-bw.info heruntergeladen und ausgefüllt werden.

Die Anlagen und Ausfüllhinweise sind zu beachten. Antragsformulare können auch direkt im Landwirtschaftsamt in Bruchsal, Am Viehmarkt 1, 76646 Bruchsal, abgeholt werden. Für Rückfragen zum Verfahren steht das Landwirtschaftsamt gerne zur Verfügung, Tel.: 0721 / 936 - 88630.