ARCHIV: VdK Ortsverband Karlsbad-Langensteinbach

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VdK OV Karlsbad Langensteinbach

25.09.2017 – 31.01.2018

NEU NEU NEU VdK OV Langensteinbach Sprechstunde
Die Sprechstunden findet immer am 2.Donnerstag eines jeden Monats im Neuen Rathaus Langensteinbach im Besprechungszimmer Nr. 11 statt, in der Zeit von 16:15 - 18:00 Uhr.


Ein behindertengerechter Zugang zum Rathaus, Behindertenparkplätze sowie öffentliche Parkplätze sind neben dem Gebäude in ausreichender Zahl vorhanden. Wir würden uns freuen, wenn Sie die Sprechstunde nutzen um uns Ihre Anliegen vorzutragen.

Wir bieten Ihnen hier folgende Hilfe an:

Schwerbehindertenangelegenheiten
Hilfestellung bei Mitgliedsanträgen
Erstanträgen
Einleitung von Widerspruchverfahren durch die VdK-Kreisgeschäftsstelle Karlsruhe
Beitrittserklärungen zum VdK und Fragen zur Mitgliedschaft
Allgemeine Hilfen zu sozialpolitischen Fragen
Ehrenamtliche Wohnberatung (Notrufsysteme/Umbauten/Lifte/Bäder/Küche/Türen usw.)
Änderungsanträgen usw.

Patientenverfügungen
Für Mitglieder und Nichtmitglieder

Haben Patienten ein Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte?

Ärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Behandlung eines Patienten in einer Patientenakte zu dokumentieren. Wichtiger Bestandteil sind Untersuchungsergebnisse wie Röntgenaufnahmen oder die Werte aus Bluttests, aber auch handschriftliche Aufzeichnungen. Doch haben Patienten ein Einsichtsrecht in ihre Patientenak te?

Ärzte haben die Pflicht, über ihre Patienten Akten anzulegen. Dabei bleibt dem Arzt überlassen, ob er die Daten eines Patienten elektronisch speichert oder Karteikarten führt. Wichtig ist nur, dass er jeden einzelnen Behandlungsschritt dokumentiert. Zudem muss der Arzt die Patientenakten mindestens zehn Jahre lang nach Ende der Behandlung aufbewahren. Wenn der Patient darum bittet, muss der Arzt gegen Gebühr eine Kopie erstellen, das Original verbleibt meist in der Praxis. Denn Patienten haben ein umfassendes und bedingungsloses Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte.

Das Recht auf Einsicht in eine Patientenakte muss keinesfalls ein Ausdruck von Misstrauen sein. Die Einsicht ist oft eher die Folge davon, dass sich Patienten an einzelne Behandlungen schlicht nicht mehr erinnern können oder sie möchten einen anderen Arzt über erfolgte Untersuchungen informieren. Viele Patienten legen auch großen Wert darauf, ihren Gesundheitszustand selbst einschätzen zu können und die Gespräche mit dem Arzt nachträglich aufzuarbeiten und zu verstehen. Bei einem Wechsel des Arztes sollte der Nachfolger beispielsweise genau über bisherige Erkrankungen und Therapien bei dem Patienten informiert sein. Doch was so einfach klingt, ist oft nicht leicht umsetzbar.

Wenn Patienten ihre Akte anfordern, zeigen sich Arztpraxen selten kooperativ. Zu diesem Schluss kam Stiftung Warentest im Zuge einer Stichprobe. Nur in zwei von zwölf Fällen gaben die Praxen die Patientenakte bereitwillig heraus. In sechs Arztpraxen fragte das Personal dagegen nach den Gründen, in vier Fällen reagierten die Mitarbeiter sogar abweisend. Von den zwölf angeforderten Akten waren sieben nahezu leer oder lückenhaft. Drei waren aufgrund der Kopierqualität schlecht lesbar, auch die Handschriften ließen sich nur mit Mühe entziffern.

 Hier nochmal der Hinweis zu unserer Veranstaltung im November am 30.11.17 um 17:00 Uhr im Bürgersaal alles zum Thema Flexi Rente, bitte schon mal vormerken.

Des Weiteren findet am 14.11.17 um 18:00 Uhr ein 1. Stammtisch im Grünen Baum statt.

Wir würden uns freuen Sie dort begrüßen zu dürfen.

 Vorsitzender Andreas Schütte, Email: ov-karlsbad-langensteinbach@vdk.de

Internet: http://www.vdk.de/ov-karlsbad-langensteinbach/

Tel: 07248 92 44 40, Mobil: 0176 22 56 37 57