ARCHIV: VdK Ortsverband Karlsbad-Langensteinbach

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VdK OV Langensteinbach

02.10.2017 – 31.01.2018

Der Ortsverband informiert:

NEU NEU NEU VdK OV Langensteinbach Sprechstunde
Die Sprechstunden findet immer am 2.Donnerstag eines jeden Monats im Neuen Rathaus Langensteinbach im Besprechungszimmer Nr. 11 statt, in der Zeit von 16:15 - 18:00 Uhr.

Wir bieten Ihnen hier folgende Hilfe an:

Schwerbehindertenangelegenheiten,Hilfestellung bei Mitgliedsanträgen
Erstanträgen, Einleitung von Widerspruchverfahren durch die VdK-Kreisgeschäftsstelle Karlsruhe, Beitrittserklärungen zum VdK und Fragen zur Mitgliedschaft
Allgemeine Hilfen zu sozialpolitischen Fragen
Ehrenamtliche Wohnberatung (Notrufsysteme/Umbauten/Lifte/Bäder/Küche/Türen usw.)
Änderungsanträgen usw. ,Patientenverfügungen
Für Mitglieder und Nichtmitglieder

Info der Rechtsabteilung Karlsruhe

Bei unserer Rechtsberatung häufen sich immer noch die Nachfragen nach Beratung im miet- sowie arbeitsrechtlichen Bereich. Die Ratsuchenden geben an, von unseren Ehrenamtlichen die Information erhalten zu haben, dass wir auch in diesen Bereichen helfen. Das ist nicht korrekt. Wir sind ausschließlich für die sozialen Bereiche zuständig, wie z.B.  Wohngeld, Pflegeversicherung, Rente, REHA, Arbeitslosengeld, Unfallversicherung, Behinderung, Hartz 4, Krankheit.  Bitte beachten Sie dies im Gespräch mit Ihren Mitgliedern bzw. Interessierten. Vielen Dank!

Bekleidungszuschuss für Kinder

Die Sozialämter und Arbeitsgemeinschaften als Träger von Hartz IV-Leistungen weisen gerne einmal berechtigte Forderungen ab. Dass es sich häufig lohnt, gegen eine solche Abweisung mit Rechtsmitteln und auch durch die Anrufung des Sozialgerichtes vorzugehen, beweist der Fall eines alleinerziehenden Vaters. Dieser hatte für seine beiden 14 und 16 Jahre alten Kinder auf der Grundlage des § 23 Sozialgesetzbuch II (SGB II) bei der Arge im Rahmen der Hartz IV-Leistungen einen Zuschuss als Sonderleistung für neue Bekleidung seiner Kinder gefordert, weil diese so schnell gewachsen waren. Mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit des Ansparens für Ersatzanschaffungen war er abgewiesen worden. Doch er ließ sich davon nicht abschrecken und zog vor das Sozialgericht. Mit Erfolg, wie das Urteil des Sozialgerichtes Lüneburg beweist. Die Richter betonten bei der Entscheidung den sich aus dem Art. 3 GG ergebenden Gleichheitsgrundsatz. Das SGB II berücksichtigt den dem Wachstum geschuldeten Bedarf nicht, während das SGB XII sogar Wert darauf legt, dass Sonderbedarf aus dem Heranwachsen von Kindern mitberücksichtigt werden muss und Einzelfallentscheidungen dazu möglich macht. Die Sozialrichter sprachen dem Vater letztlich Bekleidungsbeihilfen in Höhe von 660 Euro zu. Kämpfen lohnt sich also. (anwalt.de) (SG Lüneburg, Beschluss v. 24.06.2009, Az: S 75 AS 915/09 ER)

 Hier nochmal der Hinweis zu unserer Veranstaltung im November am 30.11.17 um 17:00 Uhr im Bürgersaal alles zum Thema Flexi Rente, bitte schon mal vormerken.

Des Weiteren findet am 14.11.17 um 18:00 Uhr ein 1. Stammtisch im Grünen Baum statt.

Wir würden uns freuen Sie dort begrüßen zu dürfen.

 

Vorsitzender Andreas Schütte, Email: ov-karlsbad-langensteinbach@vdk.de

Internet: http://www.vdk.de/ov-karlsbad-langensteinbach/

Tel: 07248 92 44 40, Mobil: 0176 22 56 37 57