Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 04.10.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Im obern Berg/Im untern Berg/Im Zeil“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern.
Das Plangebiet entspricht dem Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans „Im obern Berg/Im untern Berg/Im Zeil“ unter Ausschluss des Grundstücks Flst.Nr. 150/3, Zeilstraße 9.
Der Geltungsbereich umfasst die im Lageplan vom 23.06.2017 dargestellten Flächen.
Darstellung nicht maßstäblich!
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Karlsbad, 05.10.2017
Timm, Bürgermeister