Karlsbader Mitteilungsblatt

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Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplans „Im obern Berg/Im untern Berg/Im Zeil“ in Karlsbad-Spielberg

09.10.2017 – 18.10.2017

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 04.10.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Im obern Berg/Im untern Berg/Im Zeil“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern.

Das Plangebiet entspricht dem Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans „Im obern Berg/Im untern Berg/Im Zeil“ unter Ausschluss des Grundstücks Flst.Nr. 150/3, Zeilstraße 9.

Der Geltungsbereich umfasst die im Lageplan vom 23.06.2017 dargestellten Flächen.

Darstellung nicht maßstäblich!

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Karlsbad, 05.10.2017
Timm, Bürgermeister