Karlsbader Mitteilungsblatt

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Streuobstbestände fördern

14.11.2017 – 30.11.2017

Gemeinde Karlsbad gab wieder Obstbäume zu günstigen Konditionen aus – Obstdiebstahl als Thema

Der Streuobstbau sichert ein wichtiges Biotop. Die Gemeinde Karlsbad fördert  ihn daher schon seit über 25 Jahren. Mit mehr als 4000 Tier- und Pflanzenarten gehören Streuobstwiesen zu den artenreichsten Biotopen überhaupt. Diese langfristig zu erhalten ist ein großes Anliegen. In diesem Jahr wurden am Freitag, 10.11 und Samstag 11.11. 260 Obstbäume durch das Garten- und Umweltamt sowie den Technischen Dienst im Bauhof in Karlsbad-Ittersbach ausgegeben. Sie bestanden zur Hälfte aus Apfelbäumen, die zweite Hälfte teilte sich in etwa gleichmäßig auf in Birnen-, Kirschen-, Zwetschgen-, Mirabellen- und Walnussbäume. Jeder Baum kostet 10 Euro, Baumpfahl, Verbißschutz und Bindematerial sind im Preis enthalten. Bei der Auspflanzung ist auf Folgendes zu achten: Die Bäume müssen auf freiem Feld oder Flur auf Karlsbader Gemarkung  ausgepflanzt werden. Die Grundstücke dürfen nicht eingefriedet sein. Gutscheinbäume sind davon ausgenommen. Bei der Bestellung sind Gewann und Flurnummer anzugeben, auf der die Bäume ausgepflanzt werden. Ohne diese Angaben können Bestellungen gar nicht angenommen werden. Der Käufer verpflichtet sich durch  Unterschrift, dem Baum die erforderliche Pflege wie wässern und einen regelmäßigen Pflegeschnitt zukommen zu lassen.

Obstdiebstahl im Landkreis Karlsruhe – wem gehört das Streuobst?

Feurig rot schimmern jetzt überall reife Äpfel an Streuobstbäumen. Da bekommt manch einer Appetit und greift spontan zu oder hebt einen schmackhaft aussehenden Apfel vom Boden auf und nimmt ihn mit. Doch ist das überhaupt erlaubt? Vor kurzem fand das landkreisweite Streuobsttreffen im Landwirtschaftsamt Bruchsal statt. Bei dieser Gelegenheit berichteten einige Gemeinden sowie Obst- und Gartenbauvereine von Obstdiebstählen – von kleinen Mengen in der Fahrradtasche bis hin zu professionell abgeräumten Streuobstwiesen. Da durch den späten Frost dieses Frühjahr viele der Blüten und Äpfel im Frühstadium an den Streuobstbäumen erfroren sind, fiel diesen Herbst die Apfelernte deutlich kleiner aus als gewohnt. Dadurch erhöht sich aber auch der Preis für das Obst. Viele scheinen das zum Anlass zu nehmen die Streuobstwiesen anderer zu beernten. Das ist jedoch verboten. Auch der sogenannte „Mundraub“ – vom Baum in den Mund – ist seit 1975 unzulässig. Bei vielen ist überdies der 11.11. als Datum im Kopf verankert, ab welchem man vermeintlich herrenloses Obst mitnehmen darf. Das ist aber auch nicht richtig. Das Obst eines Baumes gehört demjenigen, dem auch die Fläche gehört, auf der der Baum steht. Einzige Ausnahme: Wenn Obst auf ein Nachbargrundstück fällt, dann gehört das Obst diesem Nachbarn. Da es einige Betriebe gibt, die das Streuobst selbst vermarkten und somit auf die Erträge angewiesen sind, bedeutet so ein Diebstahl starke finanzielle Einbußen. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten legal an Streuobst zu kommen. Viele Gemeinden oder Obst-und Gartenbauvereine versteigern jedes Jahr Streuobstbäume zur Beerntung. Auf der Internetseite www.mundraub.org.kann man sich ebenfalls darüber informieren, wo Streuobstbäume zu finden sind, die beerntet werden dürfen. Man kann dort auch  seinen eigenen Streuobstbaum eintragen und zur Beerntung frei geben.

Die Streuobstbäume sind zur Abgabe gerichtet. Foto: Gemeinde Karlsbad