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Land weist Landkreis zur getrennten Sammlung von Bioabfällen an

28.11.2017 – 24.12.2017

Kreistag beauftragt Verwaltung mit Variantenuntersuchung - Kompostierungsmöglichkeit bleibt erhalten

In der Vergangenheit hatte sich der Kreistag des Landkreises Karlsruhe gegen die Einführung einer zusätzlichen getrennten Biomüllsammlung ausgesprochen, weil über die flächendeckenden Grünschnittannahmeplätze bereits jetzt schon erhebliche Mengen Biomüll erfasst und eine Biotonne nur marginale ökologische Vorteile, aber eine nicht unerhebliche Abfallgebührensteigerung bedeuten würde. Das Gremium stellte sich dabei auf den Standpunkt, dass das Gesetz nur dann zur Einführung einer getrennten Biomüllsammlung verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung der gesetzlichen Verwertungspflichten erforderlich und wirtschaftlich zumutbar ist. Das Umweltministerium Baden-Württemberg teilt diese Rechtsauffassung jedoch nicht und kündigte an, den Landkreis spätestens ab dem 1. Januar 2020 zu verpflichten, Bioabfälle getrennt von anderen Abfällen zu sammeln und gleichzeitig der Müllverbrennungsanlage in Mannheim zu untersagen, gemischte Siedlungsabfälle aus dem Landkreis Karlsruhe anzunehmen. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel findet es nach wie vor sehr befremdlich, warum des Land gleich mit einer Anordnung droht, obwohl der Landkreis bisher immer eine sachliche Diskussion gesucht und seine Haltung immer gut begründet hat. Auch den Ton mancher Äußerungen aus Stuttgart hält er für völlig unangemessen. Der Kreistag nahm die Rechtsauffassung des Landes in seiner jüngsten Sitzung vom 23. November zur Kenntnis. Zwar vertrat das Gremium weiterhin die durch ein Fachanwaltsbüro untermauerte Auffassung, dass das bisherige Vorgehen rechtmäßig ist, wägte aber das Prozessrisiko einer eventuellen Klage gegenüber dem Land als zu riskiobehaftet ab. Aus diesem Grund sieht der Kreistag von einer Klage ab und beauftragte die Landkreisverwaltung mit einer Untersuchung möglicher Varianten einer getrennten Bioabfalleinsammlung. Die ohnehin für die Zeit ab dem Jahr 2020 anstehende Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts wird damit teilweise vorgezogen. „Dies bedeutet nicht automatisch die Einführung der Biotonne für alle“, betonte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel mit den Hinweis, dass die genaue Art der Sammlung rechtlich nicht vorgeschrieben ist. Nach wir vor werde es möglich sein, Bioabfälle im eigenen Garten zu kompostieren. Denkbar wäre es auch, Nahrungs- und Küchenabfälle auf den zahlreichen Grünabfallsammelplätzen anzuliefern, wie dies mit kleinen verschließbaren Bioabfalleimern in Bayern häufig praktiziert wird. Für diejenigen Haushalte, die ihre Bioabfälle weder kompostieren noch zu den Grünabfallplätzen bringen können oder wollen, könnte eine ergänzende freiwillige Biotonne angeboten werden. Die im Kreisgebiet auf diese Art und Weise getrennt gesammelte Menge an Nahrungs- und Küchenabfällen müsste dann nicht mehr mit dem Hausmüll verbrannt werden; das spart auch Kosten ein, was vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden steigenden Verbrennungspreise ein Argument ist. Stattdessen könnte eine Verwertung in einer Vergärungsanlage erfolgen, von denen die private Entsorgungswirtschaft in den nächsten Jahren weitere Anlagen bauen will, die überregional genutzt werden können, so dass ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Bis zum Juni 2018 könnten die Untersuchungen abgeschlossen sein, so dass der Kreistag noch vor der Sommerpause über die Bioabfallsammlung und eine Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes entscheiden kann.