Karlsbader Mitteilungsblatt

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Einrichtungen für Jugend und Familien im Kreistag

28.11.2017 – 17.12.2017

25 Familien- und 29 Jugendzentren leisten wertvolle Arbeit

Um den Grundauftrag der Jugendhilfe zur Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung junger Menschen und die Gestaltung positiver und familienfreundlicher Lebensbedingungen zu erfüllen, hat der Landkreis in den letzten Jahren in enger Kooperation mit den Städten und Gemeinden einen Schwerpunkt auf den Ausbau präventiver, sozialraumorientierter Angebote und Maßnahmen gelegt. Mit fachlicher und finanzieller Unterstützung des Landkreises wurden unter anderem flächendeckend Jugend- und Familienzentren eingerichtet, Schulsozialarbeit an Schulen im Landkreis Karlsruhe angeboten und eine gute Angebotsstruktur an jugendpflegerischen Maßnahmen ausgearbeitet. Nachdem der Kreistagssitzung im Rahmen seiner letztjährigen Haushaltsberatungen beschlossen hatte, die Aufgabe der Finanzierung der Jugend- und Familienzentren, der Stadt- und Ortsranderholungen sowie der Jugendsozialarbeit an Grundschulen in die Verantwortung der Kommunen zu geben wurde dem Gremium in seiner jüngsten Sitzung vom 23. November berichtet, wie sich die Situation entwickelt hat. Demnach haben 15 der 25 Familienzentren im Landkreis Karlsruhe im Jahr 2017 eine gleichbleibende Förderung erhalten. Nur in wenigen Kommunen wurde der Förderbetrag gekürzt, in einigen Kommunen ist noch unklar, ob bzw. in welcher Form die Familienzentren zukünftig gefördert werden. Auch die Förderung der 29 Jugendzentren im Landkreis Karlsruhe wird größtenteils im bisherigen Umfang durch die Kommunen fortgeführt. In drei Kommunen wurde das Angebot zurückgefahren, in vier Kommunen planmäßig weiter ausgebaut. Die Schulsozialarbeit an Grundschulen wird in den Kommunen im bisherigen Umfang fortgeführt. Bei den Stadt- und Ortsranderholungen ist in 10 von 17 Kommunen eine finanzielle Förderung im bisherigen Umfang gewährleistet, in einer Kommune wird noch über die Fortführung beraten, zwei Kommunen werden die weggefallene Förderung nicht ausgleichen. Weiterhin gewährt werden Zuschüsse für allgemeine jugendpflegerische Veranstaltungen. „Die Familien- und Jugendzentren leisten eine hervorragende Arbeit“, unterstrich Landrat Dr. Christoph Schnaudigel und sicherte zu, dass die fachliche Begleitung im Bereich der Schulsozialarbeit sowie den Familien- und Jugendzentren auf jeden Fall bestehen bleibt, um die Qualität der Angebote in den Städten und Gemeinden zu sichern. Ein weiterer Punkt betraf die freien Träger der Jugendhilfe sowie in der Jugendarbeit tätigen Vereine und Verbände, die im Landkreis Karlsruhe Aufgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen und vom Landkreis eine Förderung erhalten. Um auszuschließen, dass in den rund 1000 Einrichtungen keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person beschäftigt werden, die wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt worden ist, schließt das Jugendamt schon seit geraumer Zeit entsprechende Vereinbarungen ab. Nach Willen des Kreistag ist eine solche Vereinbarung künftig Grundlage, um überhaupt eine Förderung durch den Landkreis zu bekommen. Das Gremium modifizierte deshalb die Förderrichtlinie.