Karlsbader Mitteilungsblatt

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Winterauftakt in Karlsbad

05.12.2017 – 28.02.2018

Technischer Dienst der Gemeinde gut vorbereitet – Mithilfe der Bevölkerung wichtig

Pünktlich zum 1. Advent hielt der Winter Einzug in der Region. Der Technische Dienst der Gemeinde Karlsbad war darauf gut vorbereitet. Die Räum- und Streufahrzeuge stehen schon seit Anfang November, nach einem ausführlichen Wintercheck, einsatzbereit im Bauhof und auch die Streusalzlager sind gut gefüllt. Die Einsatzleitung des Winterdienstes erhält laufend detaillierte Wetterprognosen für das Gemeindegebiet und darüber hinaus amtliche Hinweise des Deutschen Wetterdienstes. Mit Hilfe dieser Daten kann der Einsatz des Räum- und Streudienstes effektiv  gesteuert werden. Letztendlich jedoch werden die Straßenverhältnisse durch Streckenfahrten des Einsatzleiters frühmorgens ab 3:00 Uhr persönlich kontrolliert und telefonisch die Mitarbeiter alarmiert. Der räumliche Einsatz des Winterdienstes ist durch den Räum- und Streuplan geregelt und erstreckt sich auf alle Ortsteile innerhalb der Wohnbebauung. Die  die zu bedienenden Strecken werden nach einer Prioritätenliste nach und nach befahren. Bei den Fuß- und Gehwegen, für die der Winterdienst der Gemeinde Karlsbad zuständig ist, gelten die gleichen Prioritäten. Dadurch gewährleisten die Mitarbeiter des Technischen Dienstes, dass bis zum Beginn des Berufsverkehrs alle im Räum- und Streuplan enthaltenen Strecken abgearbeitet sind. Der Winterdienst der Gemeinde wird in dieser Saison in allen fünf Ortsteilen, ausschließlich durch Mitarbeiter des technischen Dienstes geleistet. Es sind hierbei fünf Fahrzeuge mit Räumschilden und Streueinrichtungen im Einsatz. Außerdem arbeiten drei Teams  mit jeweils drei Mann auf Wegen und Plätzen mit Salz und Schneeschippen. Das betreute Straßen- und Wegenetz weist eine Länge von circa 65 Kilometern auf. Hinzu kommen noch die Gehwege an Gemeindegebäuden und Bushaltestellen.

Mitarbeit und Mitdenken der Bürgerinnen und Bürger ist elementar

Ohne die Mitarbeit der Bevölkerung kann auch eine gut vorbereitete und entsprechend ausgerüstete Winterdienstmannschaft  nicht reibungslos arbeiten. Hier sind insbesondere die Autofahrer gefordert. Auch in diesem Jahr kam es bei den ersten Einsätzen in den letzten Tagen wiederholt vor, dass Straßen nicht oder nur teilweise geräumt werden konnten, da parkende Fahrzeuge die Durchfahrt versperrten. In einer solchen Situation  müssen die Einsatzfahrzeuge unverrichteter Dinge wieder abziehen. Die Gedankenlosigkeit einiger weniger Bürger wird so zum Ärgernis für Viele. Ein Räumfahrzeug benötigt eine Durchfahrtsbreite von ca. 3,50 Metern  zum Räumen der Fahrbahn inklusive Schneeablagefläche am Fahrbahnrand.

Was beinhaltet die sogenannte Räum- und Streupflicht?

Mit den ersten Schneefällen erreichen die Gemeinde Karlsbad auch immer wieder Fragen von Bürgern bezüglich der Räum- und Streupflicht. Hier eine kleine Auswahl der am häufigsten gestellten Fragen: Wer ist zum Schneeräumen verpflichtet? Alle Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen, oder von ihr eine Zufahrt oder Zugang haben. Was muss ich räumen? Gehwege, die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmet sind. Falls kein Gehweg vorhanden ist, dann ersatzweise eine 1m breite Fläche am Fahrbahnrand. Wo kann ich den Schnee lagern? Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geworfen werden. Er darf an dem Rand der Fahrbahnfläche gelagert werden. Wann muss ich Schnee räumen? Die Gehwege müssen bis 7.00 Uhr geräumt und gestreut sein und danach kontrolliert und gegebenenfalls wiederholt von Eis und Schnee befreit werden. Die Räum- und Streupflicht endet um 22.00 Uhr. Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Räum- und Streusatzung ist auf der Homepage der Gemeinde Karlsbad einsehbar.

Für den Winterdienst ausgerüstetes Fahrzeug der Gemeinde Karlsbad. Foto: Gemeinde Karlsbad