Karlsbader Mitteilungsblatt

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Vielfalt gefällt! Orte des Miteinanders

16.01.2018 – 13.04.2018

Ein Programm der Baden-Württemberg Stiftung in Kooperation mit der Allianz für Beteiligung

In Baden-Württemberg leben seit vielen Jahren Menschen mit verschiedener Herkunft zusammen. Die unterschiedlichen Lebenshintergründe und Sichtweisen bieten für alle die Chance, das Zusammenleben in einer Kommune vor Ort gemeinsam zu gestalten und zu bereichern. Dabei stellen sich häufig folgende Fragen:

Wie können wir alle am gesellschaftlichen Leben in unserer Kommune teilhaben?

Was können wir voneinander lernen, wie könen wir uns gegenseitig bereichern?

Wie wollen wir in unserer Kommune oder unserem Stadtteil zusammenleben?

Das Programm „Vielfalt gefällt! Orte des Miteinanders" lädt Sie ein, in Ihrer Stadt oder Gemeinde Antworten auf diese Fragen zu finden. Es richtet sich gleichermaßen an Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Zuwanderungsgeschichte bzw. Fluchterfahrung.

WER KANN SICH BEWERBEN?

Bewerben können sich zivilgesellschaftliche Gruppen mit und ohne eingetragene Rechtsform aus Baden-Württemberg, z.B. Arbeits- und Freundeskreise für Geflüchtete, Migrantenvereine und -organisationen, bürgerschaftliche Initiativen, Flüchtlingsorganisationen, Arbeitskreise oder Vereine.

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Projekte, die folgende Ziele verfolgen:

Die Förderung der Teilhabe von Mitmenschen mit Zuwanderungs- und Fluchterfahrung am gesellschaftlichen Leben in der Kommune.

Eine Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Migrationserfahrung.

Ein Kennenlernen unterschiedlicher kultureller/sozialer Hintergründe, Erfahrungen und Lebenswelten ermöglichen.

Neue Ansäze finden, um Veränderungen vor Ort anzustoßen.

WELCHE FÖRDERUNG GIBT ES?

Für die Unterstützung Ihres Projekts können Sie zwischen 6.000 €und 30.000 €beantragen. Die Mittel können für Sach- und Personalaufwendungen eingesetzt werden.

WAS SIND DIE VORAUSSETZUNGEN?

Ihre Projektidee ist neu, d.h. das Projekt darf weder abgeschlossen sein noch begonnen haben.

Die Projektlaufzeit beträgt ein Jahr.

Sie reichen eine Stellungnahme der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters ein, dass die Kommune Ihr Projekt unterstützt.

Sie benennen einen Berater, der Sie inhaltlich oder organisatorisch unterstüzt.

Ein Finanzierungsplan über die beantragte Summe ist mit der Bewerbung einzureichen.

Das Beraterhonorar ist Teil der Fördersumme und darf den Tagessatz von 800 €(600 €zzgl. Reisekosten und Umsatzsteuer) nicht überschreiten.

WIE KÖNNEN SIE SICH BEWERBEN?

Sie können sich ab sofort bis zum 13. April 2018 um die Förderung Ihres Projekts bewerben. Wichtige Hinweise zur Ausschreibung und die Antragsunterlagen finden Sie online unter www.allianz-fuer-beteiligung.de. Den ausgefüllten Antrag gemeinsam mit der Stellungnahme der Kommune senden Sie bitte per Post an die Allianz für Beteiligung (siehe Kontakt).

WER ENTSCHEIDET ÜBER MEINEN ANTRAG?

Alle eingegangenen Anträge werden durch ein Expertengremium begutachtet und das Gremium entscheidet, welche Anträge in das Programm aufgenommen werden. Sie werden schriftlich über die Entscheidung informiert.

HABEN SIE NOCH FRAGEN?

Infos erhalten Sie von Sadaf Babaei,  Projektleiterin, Initiative Allianz für Beteiligung e.V., Königstraße 10 A, 70173 Stuttgart, Telefon: 0711 / 335 000 83, E-Mail: Sadaf.Babaei@afb.bwl.de, www.allianz-für-beteiligung.de