Bäume, Äste und Sträucher zurückschneiden
Es kommt häufig vor, dass Bäume, Hecken und Sträucher aus Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen und dadurch Behinderungen und Gefährdungen erzeugen. Auch eingeengte Gehsteige durch überwachsende Gehölze sind für die Fußgänger nicht nur belästigend, sondern gefährden diese auch.
Auf was sollten Grundstückseigentümer achten?
Mindesthöhe im Blick haben
Der Luftraum über Fahrbahnen und Parkstreifen muss in einer lichten Höhe von mindestens 4,50 Metern und über Rad- und Gehwegen in einer Höhe von mindestens 2,50 Metern von Bewuchs freigehalten werden.
Auf dürre Bäume und Äste achten
Dürre Bäume und Äste bedeuten eine erhebliche Gefahr, sobald öffentlicher oder privater Verkehr im Bereich dieser Bäume stattfindet. Besonders unangenehm und teuer kann es für einen Grundstücksbesitzer werden, wenn derartige Gefahrenstellen in der Nähe von öffentlichen Straßen und Wegen nicht rechtzeitig beseitigt werden.
Schilder einsehbar halten
Sehr kritisch ist es ferner, wenn Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßenbenennungsschilder von überhängendem Bewuchs verdeckt werden oder die Sicht an Eckgrundstücken stark eingeschränkt wird. Dadurch entstehen Gefahren für den Verkehr.
Regelmäßig prüfen
Das Ordnungsamt empfiehlt dringend, regelmäßig alle auf privaten Grundstücken stehenden Bäume auf dürre Äste zu überprüfen. Diese sollten ebenso wie morsche Bäume, die in den Straßenraum stürzen könnten, unverzüglich entfernt werden. Eigentümer müssen sonst - insbesondere bei Unfällen - mit erheblichen strafrechtlichen Forderungen infolge Mitverschulden rechnen. Wer die Zustände nicht behebt, muss damit einkalkulieren, dass kostenpflichtige Zwangsmaßnahmen vom Ordnungsamt drohen.
Ein praktisches Beispiel in Karlsbad mit überhängenden Ästen in den Gehwegbereich. Foto: Gemeinde Karlsbad