Karlsbader Mitteilungsblatt

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Die KfW-Bank ändert Mitte April Konditionen von Förderprogrammen

19.03.2018 – 25.03.2018

Die nationale öffentlich-rechtliche Förderbank KfW stellt Bürgern attraktive Kredite zur Verfügung. Wenn Sie in ihre Zukunft investieren möchte, gerade auch im Bereich Bauen und Sanieren sollten Sie sich beraten lassen. „Auch Zuschüsse für energetische Maßnahmen können Sie bei der KfW beantragen.“, empfiehlt Birgit Schwegle, Geschäftsführerin der Umwelt- und EnergieAgentur Kreis Karlsruhe.

Kredite und Zuschüsse müssen beantragt werden, bevor Sie mit der Sanierung oder dem Neubau beginnen. Wenn Sie als Bauherren schon in den Startlöchern stehen, dann sichern Sie sich bis 16.04.2018 die aktuellen Konditionen der KfW-Bank, denn danach gibt es Einschränkungen bezüglich Sondertilgungen und Zinsbindung.

 

Dies betrifft die Kredit-Förderprogramme 151, 152 „Energieeffizient Sanieren“, für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einzelne energetische Maßnahmen.

Folgende Änderungen treten ab 17.04.2018 in Kraft:

·      Die provisionsfreie Zeit bezüglich der Bereitstellung wird von 12 auf 6 Monate verkürzt

·      Kostenfreie Sondertilgungen sind nicht mehr möglich, da für außerplanmäßige Tilgungen  eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird.

Und auch das Kredit-Förderprogramm 153 „Energieeffizient Bauen“, für den Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses ist ab 17.04.2018 betroffen. Zusätzlich zur Verkürzung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit und der Kosten für Sondertilgungen entfällt hier noch die 20-jährige Zinsbindung. Angeboten wird weiterhin eine 10-jährige Zinsbindung mit unveränderten Kreditlaufzeitvarianten.

Bei allen drei Förderprogrammen gibt es ab Mitte April überarbeitet Versionen der Merkblätter „Technische Mindestanforderungen“ und „Liste der förderfähigen Maßnahmen“. Zukünftig wird die „Liste der Technischen FAQ“ nicht mehr Anlage zum Merkblatt sein, sondern neu angepasst als Infoblatt im Partnerportal verfügbar.

Beratung zu Förderprogrammen der KfW erhalten Sie bei der unabhängigen Umwelt- und EnergieAgentur Kreis Karlsruhe: E-Mail buergerberatung@uea-kreiska.de, Telefon 0721 / 936 99690