Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben sich entschlossen zu bauen. Als Gemeinde sind wir bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Dies setzt voraus, dass möglichst zu Beginn alle Antrags-, oder Kenntnisgabeunterlagen vollständig vorgelegt werden.
In dieser Information sind mögliche Bauverfahren aufgeführt, und die Unterlagen listenmäßig erfasst, die Sie für das jeweilige Verfahren benötigen.
Beachten Sie bitte, dass die Unterlagen geheftet, aus lichtbeständigem Papier als so genannte Planhefte eingereicht werden.
Da die Gemeinde Karlsbad nicht selbst „Untere Baurechtsbehörde" ist, sind die Verfahrens-unterlagen dreifach vorzulegen.
Bitte bedenken Sie, dass jeder Antrag auf seine individuelle Besonderheit hin geprüft werden muss und die bei der Baurechtsbehörde eingehende Zahl der Anträge, sowie die Unterschiedlichkeit der Bauvorhaben eine eingehende Prüfung voraussetzt. Es kann vorkommen, dass die Einreichung ergänzender Unterlagen bzw. eine Reduzierung der Antragsunterlagen erforderlich wird.
Für einen möglichen Abbruch eines Altbestandes und darauf folgenden Neubau gibt es bei der Gemeinde Karlsbad Fördermöglichkeiten. Nähere Informationen finden Sie hier:
Förderrichtlinie zur Stärkung der Innenentwicklung
Freistehende Gebäude mit einer Höhe von bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²
Sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m
Sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 400 m²
Sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
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Der Bauherr ist außerdem dazu verpflichtet, die öffentlichrechtlichen Vorschriften und die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen einzuhalten! (§41 LBO) |
Verfahren für ein Wohngebäude; sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, (ausgenommen Gaststätten; kein Sonderbau) wenn Sie KEIN Kenntnisgabeverfahren möchten bzw. außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans bauen;
Benötigte Unterlagen:
Wenn es sich um einen Bau innerhalb eines Bebauungsplans handelt; ein Wohngebäude; Garagen und Carports über 30 m² Grundfläche; sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, ausgenommen Gaststätten; sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind; Nebengebäude und Nebenanlagen für die oben genannten Vorhaben
Kosten: 0,5‰ der Bau-/Abbruchskosten, mind. 40 € (Bestätigung der Vollständigkeit der Bauvorlagen)
+ mind. 40 € (Benachrichtigung der Nachbarn)
+ 75 € (Prüfung der Entwässerungspläne)
+ evtl. Prüfungskosten
= mind. 155 €
Benötigte Unterlagen:
Bei grundsätzlichen Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu einzelnen wichtigen Punkten;
Kosten: mind. 100 € (5‰ der Baukosten)
Benötigte Unterlagen:
Grundsätzlich verfahrensfrei für:
Anlagen, die nach § 50 Abs. 1 i. V. mit dem Anhang zu § 50 Abs. 1 der LBO für BW verfahrensfrei erstellt werden dürfen; freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3; sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m
ansonsten: !Genehmigung durch ein Kenntnisgabeverfahren!
Hier können Sie den Informationsflyer zu dieser Seite downloaden.
Alle Formulare finden Sie unter: oder (Externe Links) |
Bitte beachten Sie unsere Sprechzeiten:
Mo., Di., Mi., Fr.
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Donnerstag
von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
oder nach vorheriger Vereinbarung.
Gemeinde Karlsbad - Bauverwaltung - Frau Reuter Telefon: 07202/9304-523 Telefax: 07202/9304-510 E-Mail: marielle.reuter@karlsbad.de |