Kaminkehrer

Seit der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Jahr 2008 können Verbraucher*innen für bestimmte Aufgaben einen Schornsteinfeger bzw. eine Schornsteinfegerin ihrer Wahl beauftragen. Für den hoheitlichen Bereich ist nach wie vor der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bzw. die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin zuständig.

Hoheitliche Tätigkeiten

Hierzu zählen die Feuerstättenschau, Ausstellung bzw. Änderung des Feuerstättenbescheides, Führen des Kehrbuchs und Bauabnahmen nach Landesrecht. Diese Aufgaben übernehmen ausschließlich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger*innen als staatlich beliehene Unternehmer*innen in ihren Bezirken. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gelten weiterhin bundesweit einheitliche Gebühren, die in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt sind.

Freie Tätigkeiten

Tätigkeiten wie das Messen, Reinigen und Überprüfen nach KÜO bzw. 1. BImSchV zählen zu den privatwirtschaftlichen Dienstleistungen eines Schornsteinfegerbetriebes. Diese Aufgaben kann jeder entsprechend qualifizierte Schornsteinfegerbetrieb anbieten. Die Leistungen unterliegen keiner Gebührenordnung, sondern der Preisgestaltung im freien Wettbewerb.

 

Kehrbezirk 06

Auerbach, Langensteinbach, 

Ittersbach (Teilbereich - Industriegebiet "Stöckmädle, Am Sportplatz, Baumschule Jansen, Weilermer Straße, Mittelweg, Baumgartenstraße und Panoramastraße)

Jürgen Leibergeld

Renchstraße 25

76337 Waldbronn

Tel: 0176/24306788

 

Kehrbezirk 05

Spielberg und Ittersbach (Teilbereich - außer Industriegebiet "Stöckmädle, Am Sportplatz, Baumschule Jansen, Weilermer Straße, Mittelweg, Baumgartenstraße und Panoramastraße)

Andreas Postweiler

Steinbrügelweg 15

76228 Karlsruhe

Tel: 0721/94188285

 

Kehrbezirk 06

Obermutschelbach

Rudi Appich

Pfinzstraße 21

76676 Graben-Neudorf

Tel: 07255 20636

 

Kehrbezirk 06

Mittel- und Untermutschelbach

Rene Gebauer

Ziegeleistraße 1a

76477 Elchesheim/Illingen

Tel: 07245 806835