
Friedhöfe, Beerdigung
Die Gemeinde Karlsbad unterhält 6 Friedhöfe mit über 3.000 Grabstellen. Für den Leichnam gilt ein Friedhofs- und Bestattungszwang nach dem Bestattungsrecht für das Land Baden-Württemberg. Die Gebühren teilen sich auf in Gebühren für einheimische Bewohner und Auswärtige. Was ist zu tun bei einem Todesfall? Bestattungsformen Friedhofsatzung
Sie beauftragen ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Hier werden alle Ihre Fragen zur Bestattungsform sowie die notwendigen Formalitäten für Sie erledigt. Verstorbene müssen binnen 36 Stunden in eine Leichenhalle oder Leichenraum überführt werden.
Bestattungsmöglichkeit in Langensteinbach
Spielberg
Ittersbach
Auerbach
Mutschelbach
Ihr Ansprechpartner in Bestattungsangelegenheiten:
Frau Karin Schmidt, Telefon 07248/9144-814

