Hinweise zur Beantragung von Wahlscheinen bzw. Briefwahlunterlagen

In der Bekanntmachung der Gemeinde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen ist beschrieben, unter welchen Voraussetzungen ein Wahlschein ausgestellt werden kann.

Die Beantragung des Wahlscheines muss durch den Wahlberechtigten selbst oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Der Wahlschein darf an den Wahlberechtigten selbst oder eine bevollmächtigte Person ausgehändigt werden. Die Berechtigung zum Empfang der Unterlagen ist schriftlich nachzuweisen, hierzu genügt die entsprechende Bevollmächtigung auf der Wahlbenachrichtigungskarte.

Die Wahlbenachrichtigungskarte mit den entsprechenden Daten, die Sie zur Beantragung des Wahlscheines benötigen, wird Ihnen im Laufe der Woche 36 (bis spätestens Sonntag, 06.09.2009) zugestellt.

Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen kann ab sofort erfolgen.

 

Welche Möglichkeiten zum Beantragen des Wahlscheines hat der Wahlberechtigte?

 

 

  1. Sie füllen den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aus und unterschreiben diesen. Dann geben Sie diesen Antrag im Rathaus ab oder werfen diesen in den Rathausbriefkasten ein. Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen zugestellt.

     

  2. Sie beantragen den Wahlschein online. Dazu benötigen Sie aber die Angaben auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie deshalb bereit halten sollten. 

Die Antragsfrist ist abgelaufen

und dann einfach den weiteren Anweisungen folgen, Angaben ergänzen und Absenden. Bei korrekter Eingabe der Daten erhalten Sie den Hinweis, dass der Antrag zur Bearbeitung entgegengenommen wurde. Sie erhalten den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zugestellt.

 

Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt im Rathaus Langensteinbach unter Tel. 07202/9304-400 gerne zur Verfügung.