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Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen

In einem Modellvorhaben des Landes Baden-Württemberg können kleine Unternehmen (bis max. 50 Mitarbeiter) beim Wirtschaftsministerium Innovationsgutscheine beantragen, mit deren Hilfe sie Unterstützung auf dem Forschungsmarkt einkaufen können. Das Antragsformular und das aktuelle Merkblatt stehen zum Download zur Verfügung.

Die Anträge werden fortlaufend und zeitnah bearbeitet, geprüft und bewilligt. In der Regel erhalten die Antragsteller innerhalb von vier Wochen eine Nachricht. Im Rahmen des zweijährigen Projekts (2008/2009) werden Innovationsgutscheine an kleine Unternehmen ausgegeben. Hierfür stehen jährlich drei Millionen Euro zur Verfügung. Die maximale Zuschussförderung umfasst in zwei Schritten 7.500 €.

Für Fragen zu den Antragsmodalitäten sowie zur Unterstützung bei der Suche nach Kooperationspartnern und F&E-Einrichtungen steht Ihnen die Stabstelle Wirtschaftsförderung gern zur Verfügung.

Antragsunterlagen und Informationen erhalten Sie unter  www.innovationsgutscheine.de


 

Förderung  von Innovationsassistent/Innen in kleinen und mittleren Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen sind Impulsgeber und beeinflussen maßgeblich das Innovationsgeschehen in Baden-Württemberg. Das Vorhandensein eigener Forschungs- und Entwicklungsressourcen ist ausschlaggebend für die Innovationsfähigkeit der Unternehmen. Das Programm zielt darauf ab, durch geförderte Neueinstellung von Forschungs- und Entwicklungspersonal das Innovationspotential und die technische Leistungsfähigkeit zu stärken. Das Programm beginnt am 01.03.2008 und läuft höchstens so lange, wie Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) hierfür zur Verfügung stehen.

Anträge sind schriftlich bei L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einzureichen. Antragsvordrucke und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des ESF.

 


 

KfW-Startgeld

Mit dem KfW-StartGeld werden Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen gefördert, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind und die nicht mehr als 50.000 Euro finanzieren müssen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt KfW-StartGeld .

 

 


 

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

 

Das ZIM startet am 1. Juli 2008 und bietet kleinen und mittleren Unternehmen bis Ende 2013 eine verlässliche Perspektive zur Unterstützung ihrer Innovationsbemühungen. Dies erfolgt zunächst durch eine attraktive Förderung von Kooperations- und Netzwerkprojekten, die ab 2009 noch um die Förderung von Einzelprojekten ergänzt wird. Damit ist das ZIM das Basisprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für die marktorientierte Technologieförderung der innovativen mittelständischen Wirtschaft in Deutschland. Unter dem Motto „Impulse für Wachstum" soll die Innovationskraft der kleinen und mittleren Unternehmen nachhaltig unterstützt und ein Beitrag für deren Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit geleistet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.zim-bmwi.de