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HomeDas virtuelle RathausFriedhöfe, BeerdigungBestattungsgebühren

 ab 23.12.2011

Gebührenverzeichnis

Beträge in Euro

1.    Verwaltungsgebühren
2.     Benutzungsgebühren                 
                          
2.1   Benutzung der Leichenhalle und Leichenzelle
        (Reinigung, Beleuchtung und ortsübliche Be-
        kanntmachung des Bestattungstermins)

430,00

2.1.1   Benutzung der Leichenhalle und Leichenzelle

            (stundenweise) bis zu einem Tag

            (Die nicht aufgeführten Ziffern bleiben unverändert)

 

2.2   Ordnungsdienst

 

150,00

 

 

92,00

2.3   Bestattung (Öffnen und Schließen des Grabes)  
2.31  Personen im Alter bis zu 5 Jahren

190,00

2.32  Personen im Alter von 5 und mehr Jahren 

387,00

2.33  Tot- und Fehlgeburten

94,00

2.34  Beisetzung von Aschen

2.35 Öffnen und Schließen Urnenkammer Kolumbarium

2.36 Einlegen Filterflies/Drainage

142,00

107,00

142,00

2.4    Tieferlegung

579,00

2.5    Zuschlag für die Bestattung montags bis          
         freitags ab 16.00 Uhr
         samstags

94,00

190,00

 2.6  Überlassung eines Reihengrabes

 

2.61  Personen im Alter bis zu 5 Jahren

273,00

2.62  Personen im Alter von 5 und mehr Jahren

900,00

2.63  Urnenreihengrab

600,00

2.7    Verleihung von besonderen
          Grabnutzungsrechten
 
2.71  Doppelwahlgrab

5.500,00

2.72  Einzeltiefgrab

2.500,00

2.73  Doppeltiefgrab

7.100,00

2.74  Urnengrab mit Mehrfachnutzung

900,00

2.75  Urnenkammern - Wahlgrab mit
                                    Mehrfachnutzung

900,00

2.8   Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechtes:
        Für den erneuten Erwerb eines Nutzungsrechtes
        an Wahlgräbern wird für jedes volle Jahr 1/25 (bei
        Wahlgräbern für Leichen) bzw. 1/15 (bei Wahlgräbern
        für Aschen) der Gebühren nach Nr. 2.71 - 2.75 erhoben

 
3.    Sonstige Leistungen  
3.1   Abräumen der Gräber nach Ablauf der Ruhefrist (bei Aus-
        führung durch die Gemeinde oder deren Beauftragten)
 
3.11  Doppelgrab

172,00

3.12   Einzelgrab

147,00

3.13   Urnengrab/Kindergrab

122,00

3.2     Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen  von  
3.21   Leichen oder Gebeinen innerhalb 10 Jahre

1.533,00

3.22   innerhalb 10 bis 15 Jahre

1.227,00

3.23   nach 15 Jahren

1.022,00

3.24   Urnen

214,00

3.3     ein Zuschlag zu 3.2 in besonders erschwerten Fällen von
          je 50%
 
3.4   für die Beisetzung von auswärts überführten Gebeinen

419,00

3.5   Anlegen  von Betonplatten bei Grabeinfassungen

 

3.51  Urnengrab, Kindergrab (bis 5 Jahren)

entfällt

3.52 Einzelgrab, Einzeltiefgrab

entfällt

3.53 Doppelgrab, Doppeltiefgrab

entfällt

3.6  Leichenträger je Träger

entfällt

3.7  Umbettung von Urnen nach Ablauf der Ruhefrist

95,00

4. Zuschlag für die Bestattung anderer Verstorbener i. S.  des
    § 1 Abs. 1 Satz 3     50%
 

Personen, die in ein Altersheim verzogen sind und lediglich aus melderechtlichen Gründen den Wohnsitz in Karlsbad aufgegeben haben, sind bei der Gebührenerhebung den Gemeindebewohnern gleichzustellen.

5. Alle nicht genannten Leistungen werden bei evtl. notwendiger Inanspruchnahme nach   
   dem tatsächlichen Aufwand berechnet.