Karlsbader Mitteilungsblatt

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Anmeldung der Schulanfänger

18.01.2021 – 05.02.2021

Wer wird angemeldet?

Schulpflichtig im kommenden Schuljahr 2021/2022 sind alle Kinder, die vor dem 31.07.2015 geboren sind. Diese Kinder müssen bei der zuständigen Grundschule angemeldet werden.

Kinder, die zwischen dem 01.08.2015 und dem 30.06.2016 geboren sind, können auf Wunsch der Eltern angemeldet werden. Voraussetzung ist die Schulbereitschaft des Kindes, die von der Schulleitung festgestellt wird.

Wie wird angemeldet?

Wegen der Corona-Pandemie kann die Schulanmeldung leider nicht in der bei uns üblichen Form stattfinden, sondern wird schriftlich durchgeführt. Alle Eltern der schulpflichtigen Kinder erhalten die Unterlagen per Post oder über den Kindergarten. Bitte schicken Sie diese bis spätestens 05.02.2021 wieder zurück an die Schule.

Wenn Sie Ihr noch nicht schulpflichtiges Kind anmelden oder ihr schulpflichtiges Kind zurückstellen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. (Tel. 07248 932276 oder Email info@gs-ittersbach.de).