Karlsbader Mitteilungsblatt

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ARCHIV: Amtliche Bekanntmachungen

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Flurbereinigung Karlsbad-Mutschelbach (A8)

13.04.2021 – 20.04.2021

Landratsamt Karlsruhe

-untere Flurbereinigungsbehörde-

Öffentliche Bekanntmachung vom 08.04.2021

über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht

Flurbereinigung Karlsbad-Mutschelbach (A8)

Das Landratsamt Karlsruhe - untere Flurbereinigungsbehörde - hat den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen durch Planänderung Nr. 4 vom 16.03.2021 zur einfachen Änderung des Planes nach § 41 FlurbG (Änderung der Entwässerung Fröschlesberg, MN 122/10 verlängert und MN 599 gestrichen) in der Flurbereinigung Karlsbad-Mutschelbach (A8) für zulässig erklärt.

Die Vorprüfung nach § 9 in Verbíndung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Es sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf Schutzgüter zu erwarten. Die geplanten Änderungen sind geringfügiger Art. 

Bei der ursprünglichen Planung sollte die Landstraße L563 mit einer Rohrleitung gequert werden. Diese Maßnahme 599 kann entfallen, da an ein bestehendes Rohr mit ausreichender Dimensionierung angeschlossen werden kann. Hierzu wird die Maßnahme 122/10 etwas verlängert, bis einem Schacht, von dem aus das bestehende Rohr in den Bocksbach führt. 

Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landratsamtes für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3373) eingesehen werden. 

gez. Pilz