Rehasport/ Funktionstraining Trockengymnastik startet wieder am 1. Juni 2021
Die neuen Verordnungen des Landes Baden-Württemberg e.V. erlauben uns den RehaSport/Funktionstraining auf ärztliche Verordnung durchzuführen.
Nach einer über einjährigen Pause startet wieder unter Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandregeln das Funktionstraining Trockengymnastik in unseren neuen Räumlichkeiten wie auch zu den geänderten Kurszeiten .
Adresse:
Gemeindehaus Pfarrer Benz-Haus/großer Saal
Wilferdinger Str. 28
Parkplätze sind vor Ort /geringe Anzahl
Parkplätze sind am Waldparklatz Richtung Wilferdingen vorhanden
Zeiten während der Coronapandemie
1. Gruppe von 9.00 bis 9.45 Uhr Gymnastik vorwiegend auf Matten
2. Gruppe von 10.00 Uhr bis 10.45 Uhr (Hockergymnastik im Sitzen und Stehen)
3. Gruppe von 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr ( Hockergymnastik im Sitzen und Stehen
Hygieneregeln für das Gruppentraining Rehasport /Funktionstraining Trockengymnastik
Beim Betreten des Gebäudes am Eingang die Hände desinfizierenMaskenpflicht (genormte FFP-2-Schutzmaske) vor und im Gebäude. Beim Training darf die Maske abgenommen werden.
Bitte bereits in Sportkleidung erscheinen.
Mitzubringen sind Socken mit Noppen oder Sportschuhe
Für Gruppe zwei und drei ein kleines Handtuch für die Sitzfläche des Stuhles
Für die Teilnehmer der Gruppe 1 ist eine eigene Trainingsmatte und ein großes Handtuch mitzubringen.
Eigener Stift mitbringen
Die Abstandsregel von 1,5 Meter ist unbedingt einzuhalten
Sämtliche Hygienemaßnahmen (Husten- und Niesetikette etc.) sowie Desinfektionsmaßnahmen sind einzuhalten.
Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen je Gruppe begrenzt
Keine Gruppenbildung vor dem Kursraum
Mit Krankheitssymptomen bitte zu Hause bleiben
Sollten Sie noch keinen Anruf von uns bekommen haben und bisher bei uns in den Kursen waren, können Sie sich bei Gerlinde Holzer unter 07202 1440 melden.
Physiotherapeutin Nicole Guthmann freut sich auf das Wiedersehen mit all unseren Teilnehmern!
Gesundheit und Fitness durch sanfte Bewegung
Die Gruppenangebote richtet sich vor allem an Menschen, die eine Erkrankung aus dem rheumatischen Formenkreis haben.
Die regelmäßigen bewegungstherapeutischen Übungen werden von erfahrenen Physiotherapeuten angeleitet und begleitet und finden in der Gruppe von max. 15 Personen statt. So ist eine fachkundige Begleitung gewährleistet.
Funktionstraining wird von der Renten- und der Krankenversicherung gefördert. Nach einer ärztlichen Verordnung ( Muster 56) übernimmt die entsprechende Stelle für einen bestimmten Zeitraum die Kosten.
Wann kann am Funktionstraining teilgenommen werden?
mit einer Verordnung von einem niedergelassenen Arzt / einer niedergelassenen Ärztin (Verordnungsvordruck Nr. 56)
Nach der Genehmehmigung durch die Krankenkasse, kann mit dem Funktionstraining begonnen werden.