Karlsbader Mitteilungsblatt

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Allgemeine "Corona-Hinweise"

02.06.2021 – 09.06.2021

Die Inzidenzwerte im Stadt- und Landkreis Karlsruhe sinken weiter bzw. sind unter 50. Die Regelungen der Bundesnotbremse mit den Ergänzungen des Landes (z. B. Ausgangsbeschränkung) gelten demnach, falls der Wert unter 100 bzw. 50 bleibt nicht mehr. Was nicht gleichbedeutend mit der Aufhebung aller „Einschränkungen“ ist. 

Ist die Inzidenz fünf Tage unter 50 (sollte in KW 22 der Fall sein), so sind nach entsprechender behördlicher Bekanntmachung weitere Lockerungen (z. B. Treffen, Einzelhandel) möglich. Beachten sie hierzu bitte die tagesaktuellen Berichte auf den Internetseiten des Landratsamts bzw. der Gemeinde und den Veröffentlichungen der Medien. Infos an Vereine werden auch durch die jeweiligen Verbände transportiert.

Sollte die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 50 liegen, so werden erreichte Lockerungen zurückgenommen.

Halten wir uns an die bestehende AHA+L-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften - einzelne Punkte sind vermutlich nicht nur zur aktuellen Pandemiezeit überlegenswert).

Vollständig geimpfte und genesene Personen zählen beispielsweise bei Kontaktbeschränkungen nicht zur Gesamtpersonenzahl. Mit entsprechendem Nachweis können Geimpfte/Genesene von der Vorlage eines negativen Coronatests befreit sein. 

Vielleicht bekommen wir auch von der Jahreszeit wieder Unterstützung in Sachen Eindämmung der Pandemie.

Bleiben/werden Sie gesund (nicht „nur“ auf COVID-19 bezogen).

(Corona-Info Nr. 29, Stand: 30.05.2021)