ARCHIV: Karlsbad-Mutschelbach

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Hochwasser

24.06.2021 – 30.06.2021

 

Ähnlich wie im Jahr 1997 kam es in der Nacht von Freitag, 18. auf Samstag, 19. Juni unter anderem in Mutschelbach durch einen kurzen Starkregen (etwa 65 l/qm) zu Überschwemmungen. Nicht nur der Bocksbach, sondern auch zuvor kaum beachtete Rinnen und Wege hatten sich schlagartig gefüllt und entwickelten eine hohe Fließgeschwindigkeit. Zahlreiche Gebäude wurden von Wasser und Schlamm heimgesucht. Die Pump-/Reinigungsarbeiten liefen noch in der lauen Nacht an. Hier gilt es DANKE zu sagen an alle Betroffenen, die Feuerwehr, den Technischen Dienst und alle anderen die mit Rat und insbesondere Tat im Rahmen der Aufräumungs-/Instandsetzungsarbeiten aktiv waren/sind. Zusammenhalt und Unterstützung war in der akuten Phase erfreulicherweise eindeutig vorhanden; die Dorfgemeinschaft hat funktioniert. Jetzt gilt es weiterhin Schäden zu beheben und konstruktiv zu prüfen, ob/was in Sachen Hochwasserschutz bzw. vorbereitender Maßnahmen bezüglich etwaiger künftiger gleichgelagerter Fälle weiter getan werden kann. Soweit bekannt kam es zu keinem Personenschaden – hoffen wir, dass die entstanden Sachschäden behoben werden können, reibungslos abgearbeitet werden und die bestimmungsgemäße Nutzung der betroffenen Räume wieder zeitnah erfolgen kann.

 

Der Ortschaftsrat informiert

Zur Information ein paar Hinweise in eigener Sache bzw. zum Ortschaftsrat (Teil 3 von 3).

Die letzten beiden Woche wurde die Zusammensetzung des Ortschaftsrats und die Verpflichtung der Mitglieder/innen kurz beleuchtet. Als dritter Teil kommt diesmal etwas zur Rechtsstellung bzw. Aufgabe des Ortschaftsrats. Die Ortschaftsräte/innen (OR) sind für eine Amtszeit gewählte Mitglieder/innen im Ortschaftsrat und ehrenamtlich tätig. Sie entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. An Verpflichtungen und Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, sind sie nicht gebunden. OR müssen ihre Tätigkeit uneigennützig und verantwortungsbewusst ausüben und es besteht grundsätzlich die Verpflichtung der Teilnahme an Ortschaftsratssitzungen. Ein OR darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit ihm selbst oder anderen „besonderen“ Personen einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann. Bestimmte Themen, die nur die Ortschaft betreffen, sind dem Ortschaftsrat zur selbständigen Entscheidung im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel übertragen (z.B. Ausgestaltung, Unterhaltung, Benutzung von Friedhöfen und Kinderspielplätzen oder Benennung von Straßen). Darüber hinaus ist festgelegt, dass der Ortschaftsrat bei bestimmten Angelegenheiten zu hören ist (z. B. Verpachtung und Ausübung des Jagdrechts).

Die Ortsverwaltung ist dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr besetzt. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 07202 9304-451 wird gebeten.

Der Ortsvorsteher kann unter 07202 9304-452 telefonisch erreicht werden (dienstags 18:00 bis 19:30 Uhr).

 

Michael Wenz, Ortsvorsteher, 20.06.2021

(michael.wenz@karlsbad.de)