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Karlsbader Weihnachtsmarkt findet am ersten Dezemberwochenende statt

26.10.2021 – 01.11.2021

Regularien müssen aufgrund der Corona-Lage angepasst werden / Aufteilung des Weihnachtsmarktes auf Rathausplatz sowie Speicherstraße und Karl-Schöpfle-Platz

Bereits Ende September hat sich das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration mit dem Städte- und Gemeindetag wie auch mit Vertretern aus der Schaustellerbranche abgestimmt, um festzulegen unter welchen Bedingungen Weihnachtsmärkte stattfinden können. Damit sind den Ausrichtern die Kriterien, unter denen ein Weihnachtsmarkt stattfinden kann, rechtzeitig bekannt. Nun hat die Landesregierung am 20.10.2021 die 2. Änderungsverordnung der 11. Corona-Verordnung beschlossen, die am 28.10.2021 in Kraft tritt. Mit dieser Änderung wurden die zuvor besprochenen Regelungen für Weihnachtsmärkte in die bestehende Corona-Verordnung aufgenommen und sind somit ab 28.10.2021 verbindlich anzuwenden.

Foto: Archiv Gemeinde Karlsbad

a) „Verzehrbereich“

In der CoronaVO ist geregelt, dass im Rahmen von Weihnachtsmärkten der Verkauf von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr und weitere Angebote, die zum Verweilen einladen (wie z.B. musikalische Darbietungen, Aufbau von Sitzgelegenheiten, Fahrgeschäfte), in der Basis- und Warnstufe zulässig sind. Dabei ist nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet; in der Alarmstufe ist der Zutritt nur für immunisierte Besucherinnen und Besucher zulässig. Der Veranstalter (Gemeinde Karlsbad) hat für den „Verzehrbereich“ ein Hygienekonzept zu erstellen und eine Datenverarbeitung durchzuführen.

b) „Verkaufsbereich“

Für den Besuch der Warenverkaufsstände ist ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis nicht erforderlich. Dies gilt auch für den Verkauf von Lebensmitteln, die nicht zum sofortigen Verzehr vorgesehen sind.

Bei einem gemischten Verkauf gilt allerdings die Regelung analog des „Verzehrbereichs“.

Aufgeteilter Weihnachtsmarkt

Aus diesen Regelungen folgt, dass der Karlsbader Weihnachtsmarkt in diesem Jahr aufgeteilt werden muss. Für den „Verzehrbereich“ muss ein abgeschlossener Bereich eingerichtet werden. An den Eingängen dieses Bereichs muss bei den Besucherinnen und Besuchern die Einhaltung der sogenannten „3-G-Regelung“ kontrolliert und die Kontaktdatenerfassung vorgenommen werden. Daher werden alle Verkaufsstände, die Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr anbieten und weitere Angebote, die zum Verweilen einladen, vom Rathausplatz in die Speicherstraße und den angrenzenden Karl-Schöpfle-Platz verlagert. Die Zugänge, sowohl vom Rathausplatz als auch von der Straße „In den Schneidergärten“ kommend, werden durch einen Sicherheitsdienst überwacht, um die notwendigen Kontrollen zu ermöglichen. Daher ist bei der Anmeldung schon relevant, genaue Angebote bezüglich des Angebots zu machen, damit eine passende Platzzuteilung durch die Gemeinde erfolgen kann.

Die Warenverkaufsstände (die KEINE Angebote an Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr und keine Angebote, die zum Verweilen einladen, anbieten) verbleiben auf dem Rathausplatz, da dort keine Zutrittskontrolle und auch keine Kontaktdatenerfassung notwendig sind.

Allerdings gilt auf dem gesamten Weihnachtsmarkt – also sowohl „Verzehrbereich“ als auch „Verkaufsbereich“ – generell Maskenpflicht, da der Abstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Natürlich gelten für die Maskenpflicht die in der CoronaVO festgelegten Ausnahmen und auch beim Essen und Trinken kann die Maske abgenommen werden.

Wir bitten die Teilnehmer wie auch die Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt um Verständnis, dass ein Weihnachtsmarkt „wie früher“ noch nicht möglich ist. Wir sind aber der Auffassung, dass mit den durch das Land festgelegten Regularien ein Weihnachtsmarkt durchaus gut gelingen kann und versuchen diesen für Karlsbad bestmöglich umzusetzen. Die Gemeinde Karlsbad orientiert sich bei den Festlegungen ausschließlich an den landesrechtlichen Regelungen nach der CoronaVO unter denen ein Weihnachtsmarkt überhaupt erst möglich wird und nimmt keine weiteren Einschränkungen vor. Auch die Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes werden wie in den vergangenen Jahren sein.

Schlussendlich ist jede/r Einzelne gefordert, sich an die Vorgaben zu halten und damit zum Gelingen unseres Weihnachtsmarktes beizutragen.

Die interessierten Vereine und Organisationen und sonstigen Teilnahmeinteressenten werden gebeten, ihr Teilnahmeinteresse mit dem Antwortbogen (siehe nachfolgenden Link) bis spätestens 12.11.2021 zu melden. Die Verwaltung wird dann versuchen, im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzes möglichst alle Anmeldungen zu berücksichtigen.

>> zum Antwortbogen