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Der Kreistag spricht sich grundsätzlich für die Einführung des vom Land bezuschussten Jugendtickets aus

01.02.2022 – 28.02.2022

Ab 1. September 2022 soll es ein Jahresticket für Jugendliche im ÖPNV geben, wenn es nach dem Land Baden-Württemberg geht. Der Kreistag begrüßte das und beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung der notwendigen Schritte.

Noch in diesem Jahr soll es in Baden-Württemberg ein landesweit gültiges Jahresticket für Jugendliche geben. Diese Entscheidung hat der Kreistag in seiner Sitzung am Donnerstag, 27. Januar, in der Lußhardthalle Hambrücken begrüßt. Diskutiert hat das Gremium auch über einen möglichen Mobilitätspass des Landes. Mit diesem sollen Kommunen den Öffentlichen Personennahverkehr noch stärker ausbauen können.  

Nachdem das Land Baden-Württemberg im Herbst 2021 verkündete, dass es ab September 2022 ein spezielles Ticket für Jugendliche geben soll, wurden im November 2021 erste Eckpunkte von Seiten des Verkehrsministeriums festgelegt. Das sogenannte „365-Euro-Ticket“ soll landesweit im gesamten ÖPNV genutzt werden können. Berechtigt für das Ticket sind Personen bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres und bis 27 Jahre für Auszubildende, Studenten und Freiwilligendienstleistende.

Bei einer Einführung des Tickets werden 70 Prozent des Zuschussbedarfes vom Land gefördert, die antragstellende Kommune muss die restlichen 30 Prozent übernehmen. Eine erste Abschätzung des KVV ergab einen voraussichtlichen Zuschussbetrag des Landkreises für das Ticket in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro pro Jahr. Für 2022 würden somit rund 350.000 Euro anfallen, die noch nicht im Haushaltsplan veranschlagt sind.

„Wir sehen in dem Ticket die Möglichkeit, die Attraktivität von Bus und Bahn zu steigern“, sagte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. „Allerdings wäre es wünschenswert gewesen, wenn das Land die Kommunen frühzeitiger eingebunden hätte, denn im Hinblick auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs bedarf die Umsetzung vieler Absprachen und vor allem gemeinsamer Lösungen. Diese brauchen aber Zeit.“ Der Zeitplan des Landes sei demnach sehr ambitioniert. Der Kreistag regte überdies an, das neue Angebot nicht als „365-Euro-Ticket“ zu bezeichnen. Allgemeine Preissteigerungen, Veränderungen in der Tarifstruktur oder vergleichbare Entwicklungen könnten ansonsten zukünftig nicht mehr berücksichtigt werden und würden alleine die zuschussgebenden Akteure belasten. Deshalb schlug das Gremium vor, besser von einem „landesweiten Jugendticket“ zu sprechen. 

„Wünschenswert wäre, wenn das Jugendticket für den gesamten Verbund eingeführt werden könnte und alle Aufgabenträger sich zu einer Mitfinanzierung entscheiden könnten“, betonte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel im Hinblick darauf, dass die Verkehrsverbünde die Tarifhoheit haben und über eine Einführung im Karlsruher Verkehrsverbund letztlich der KVV-Aufsichtsrat entscheiden muss.

Weiter möchte das Land den Ausbau des ÖPNV vorantreiben, in dem es neue Instrumente zur Finanzierung zur Verfügung stellen will. Dabei rückt die Beteiligung von Drittnutzern in den Vordergrund. Mit dem vom Land angestrebten Mobilitätspass sollen Kommunen durch Abgabenerhebung eine Möglichkeit erhalten, beispielsweise auch bei der Einwohnerschaft oder Kfz-Haltern bzw. Kfz-Nutzenden zusätzliches Geld für neue Angebote zu generieren und Anreize für eine Nutzung von Bus und Bahn zu schaffen. Der Landkreis Karlsruhe ist hierfür Anfang Dezember 2021 als Modellregion ausgewählt worden. Durch die Teilnahme an dem Projekt erhofft sich der Landkreis Erkenntnisse zu den möglichen Einnahmen aus einem Mobilitätspass sowie den dadurch erzielbaren Angebotsausweitungen und Folgewirkungen, wie eine Erhöhung der Fahrgastzahl. Die Ergebnisse wiederum sollen dann Grundlage für eine weitere Diskussion in den Landkreis-Gremien sein.

Der Landrat stellte unmissverständlich klar, dass mit Beteiligung an der Arbeitsgruppe noch keinerlei Festlegung zur Einführung eines Mobilitätspasses im Landkreis getroffen sei. Neben den finanziellen Rahmenbedingungen seien auch noch viele rechtliche Fragen zu klären.

Den Vorstellungen des Landes Baden-Württemberg die, zusätzliche Einnahmen zur Finanzierung für eine sogenannte Mobilitätsgarantie zu verwenden, die jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein regelmäßiges Verkehrsangebot auch außerhalb der Hauptverkehrszeiten sicherstellt, erteilt er eine Absage. Insbesondere dürfe es nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger eine Abgabe bezahlen müssten, wenn die damit verbundenen zusätzlichen Leistungen erst Jahre später eingeführt werden. Dies werde er dem Landkreis so nicht vorschlagen.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel stellte sich auf den Standpunkt, dass vom Land garantierte Leistungen auch vom Land finanziert werden müssen und zusätzliche von den Einwohnerinnen und Einwohnern erhobene Mittel nur für ergänzende Leistungen vor Ort , die zum Zeitpunkt der Einführung erbracht werden, verwendet werden können.