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Landkreis informiert seine Kommunen über die wichtigsten Eckpunkte zur Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine

08.03.2022 – 31.03.2022

Nach dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine erwarten die Vereinten Nationen bis zu vier Millionen Geflüchtete aus den Kampfgebieten. Rund 500.000 Menschen halten sich bereits in der Europäischen Union auf, die ersten sind in Deutschland eingetroffen.

Um aus erster Hand einen Überblick über die aktuelle Situation zu geben und eine geordnete Aufnahme von Flüchtlingen sicherzustellen, hatte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel die Oberbürgermeister/-innen und Bürgermeister/-innen am Mittwochmorgen zu einer Videokonferenz eingeladen. Konkrete Zahlen, wie viele Menschen den Landkreis Karlsruhe erreichen, sind noch nicht bekannt. Fest steht aber, dass Geflüchteten aus der Ukraine ohne aufwändiges Asylverfahren als sogenannte „Kontingentflüchtlinge“ für die Dauer von einem Jahr vorübergehender Schutz gewährt wird. Damit einher gehen Sozial- und Gesundheitsleistungen.

Um die Verteilung europa-, bundes- und landesweit ordnen zu können, müssen alle Menschen erfasst werden. Deshalb ist es wichtig, dass alle neu Angekommenen bei den unteren Ausländerbehörden – sprich bei Großen Kreisstädten in den Rathäusern beziehungsweise dem Landratsamt für die kreisangehörigen Gemeinden – gemeldet und registriert werden müssen.  Eine Unterbringung durch Privatpersonen ist ausdrücklich möglich und auch gewünscht: „Das Unterkommen bei Familienangehörigen oder Bekannten ist ein wichtiges Element“, unterstreicht Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Feste Vorgaben, die die Immobilien dafür erfüllen müssen, so eine häufig gestellte Frage, gibt es nicht. Allgemeine baurechtliche Bestimmungen dürfen hierfür aber nicht außer Kraft gesetzt werden.

Für diejenigen, die nicht auf diese Weise unterkommen, sorgt der Staat: Das Regierungspräsidium weist den Landkreisen die Geflüchteten zu. Das Landratsamt Karlsruhe kann kurzfristig bis zu 250 Plätze in vorläufiger Unterbringung zur Verfügung stellen. In den Städten und Gemeinden können Plätze in der Anschlussunterbringung genutzt werden. „Das wird aber nicht ausreichen“, prognostizierte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Er kündigte an, dass der Landkreis bereits dabei ist, sich nach zusätzlichen Kapazitäten umzusehen und appellierte an die Runde der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, dies ebenfalls zu tun. Er betonte dabei, dass die Aufnahme anderer Asylbewerber unabhängig davon gewährleistet sein muss. Eine Aufnahme unter Bedingungen des Katastrophenschutzes, zum Beispiel in Hallen, komme nur bei einem plötzlichen Zustrom sehr vieler Menschen in Betracht und müsse bei der planmäßigen Organisation der Unterbringung außer Betracht bleiben. „Die Leistungsfähigkeit des Katastrophenschutzes muss in jedem Fall gewährleistet bleiben“, so der Landrat.

Ausdrücklich begrüßt hat Landrat Dr. Christoph Schnaudigel Hilfs- und Solidaritätsangebote. Auch hier sollte eine Unterstützung geordnet erfolgen, weshalb er beispielhaft auf bereits gestartete Aktionen in Ettlingen (www.ettlingen.de/ukraine-hilfe.de) und Bruchsal (Facebook: fb.me/ukraine.bruchsal oder Instagram: @ukraine.bruchsal) hinwies.

Ein weiteres wichtiges Augenmerk richtet sich auf die Sicherheit und Vorsorge für Infrastrukturen wie die Strom- und Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung und die Kommunalverwaltungen, die potenzielle Ziele für Cyberangriffe sind. Der Landrat empfahl, die in allen Gemeinden vorliegenden Planungen für solche Fälle zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

 

Für Hektik oder gar Panik sieht Landrat Dr. Schnaudigel aber keinen Grund. „Gemeinsam werden wir uns auch dieser Herausforderung stellen,“ sagte er im Hinblick auf die erfolgreich bewältigte Flüchtlingskrise aus dem Jahr 2015 sowie auf Grundlage der Erfahrungen aus der Bekämpfung der Corona-Pandemie.