I.
Aufgrund des § 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit i.V. mit § 3 EigBG und § 10 Abs. 3 der Verbandssatzung vom 10.01.1976 hat die Verbandsversammlung am 25.07.2022 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wie folgt festgestellt:
§ 1 Erfolgsplan
Der Erfolgsplan wird in Erträgen und Aufwendungen auf 1.090.600 EUR
festgesetzt.
§ 2 Vermögensplan
Der Vermögensplan wird in Einnahmen und Ausgaben auf 655.900 EUR
festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf 0 EUR
festgesetzt.
§ 4 Umlagen
Gemäß § 13 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 1 der Verbandssatzung betragen die Umlagen:
Vermögensumlage Betriebskostenumlage insgesamt
§ 13 Abs. 2 § 14 Abs. 1
Straubenhardt 0 EUR 710.700 EUR 710.700 EUR
Karlsbad 0 EUR 370.900 EUR 370.900 EUR
0 EUR 1.081.600 EUR 1.081.600 EUR
§ 5 Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 321.100 EUR
festgesetzt.
§ 6 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 400.000 EUR
festgesetzt.
II.
Das Landratsamt Karlsruhe hat die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Pfinz- und Rennachtal, Sitz Karlsbad mit Erlass vom 11.08.2022 bestätigt. Gleichzeitig wurden gem. § 87 Abs. 2 sowie § 89 Abs. 2 GemO i.V. mit § 20 GKZ der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Rahmen des Wirtschaftsplans in Höhe von 321.100 EUR und die Aufnahme von Kassenkrediten im Rahmen des Wirtschaftsplans bis zum Höchstbetrag von 400.000 EUR genehmigt.
Der Wirtschaftsplan liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit vom 26.09. bis 05.10.2022 (je einschließlich) bei der Geschäftsstelle des Abwasserverbandes im Rathaus Schwann, Dobler Straße 2, 75334 Straubenhardt, öffentlich aus.
gez. Viehweg
Verbandsvorsitzender