Karlsbader Mitteilungsblatt

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Abwasserverband Pfinz-und Rennachtal Feststellung des Wirtschaftsplanes des Abwasserverbandes Pfinz - und Rennachtal für das Wirtschaftsjahr 2022

20.09.2022 – 04.10.2022

 

I.

Aufgrund des § 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit i.V. mit § 3 EigBG und § 10 Abs. 3 der Verbandssatzung vom 10.01.1976 hat die Verbandsversammlung am 25.07.2022 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wie folgt festgestellt:

§ 1 Erfolgsplan

Der Erfolgsplan wird in Erträgen und Aufwendungen auf      1.090.600 EUR

festgesetzt.

 

§ 2 Vermögensplan

Der Vermögensplan wird in Einnahmen und Ausgaben auf     655.900 EUR

festgesetzt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf                                      0 EUR

festgesetzt.

§ 4 Umlagen

Gemäß § 13 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 1 der Verbandssatzung betragen die Umlagen:

 

            Vermögensumlage                    Betriebskostenumlage                    insgesamt

                               § 13 Abs. 2                      § 14 Abs. 1

 

Straubenhardt          0 EUR                                   710.700 EUR           710.700 EUR

 

Karlsbad                   0 EUR                                 370.900 EUR           370.900 EUR

                                  0 EUR                              1.081.600 EUR        1.081.600 EUR

 

§ 5 Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

(Kreditermächtigung) wird auf                                                                 321.100 EUR

festgesetzt.

 

§ 6 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                      400.000 EUR

festgesetzt.

 

II.

Das Landratsamt Karlsruhe hat die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Pfinz- und Rennachtal, Sitz Karlsbad mit Erlass vom 11.08.2022 bestätigt. Gleichzeitig wurden gem. § 87 Abs. 2 sowie § 89 Abs. 2 GemO i.V. mit § 20 GKZ der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Rahmen des Wirtschaftsplans in Höhe von 321.100 EUR und die Aufnahme von Kassenkrediten im Rahmen des Wirtschaftsplans bis zum Höchstbetrag von 400.000 EUR genehmigt.

 

Der Wirtschaftsplan liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit vom 26.09. bis 05.10.2022 (je einschließlich) bei der Geschäftsstelle des Abwasserverbandes im Rathaus Schwann, Dobler Straße 2, 75334 Straubenhardt, öffentlich aus.

 

gez. Viehweg

Verbandsvorsitzender