Karlsbader Mitteilungsblatt

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ARCHIV: Aus der Arbeit des Gemeinderates

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Auftrag zur Kanalsanierung und kein Einvernehmen für zwei Bauvorhaben

13.02.2018 – 28.02.2018

Sitzung des Gemeinderates am 31. Januar 2018

In seiner ersten Sitzung im Jahr 2018 behandelte der Gemeinderat unter anderem zwei Bauvorhaben sowie die Kanalsanierung im Bereich des  Evangelischen Kindergartens in Karlsbad-Spielberg. Bei beiden Bauvorhaben wurde das Gemeindeeinvernehmen versagt, somit ist jetzt das Landratsamt beziehungsweise der Bauherr am Zug. Beim ersten Bauvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben im Ortszentrum von Ittersbach in der Nähe des Gasthauses „Rössle“ und der Volksbankfiliale. Das Landratsamt hatte das Bauvorhaben im Juni 2017 nach vorherigem „grünem Licht“ seitens des Karlsbader Gemeinderates nicht genehmigt und Änderungen verlangt. Daraufhin hatte der Bauherr umgeplant. Saskia Strauß – Bauverwaltung – erläuterte, dass es sich um den Bau eines Mehrfamilienhauses mit drei Vollgeschossen und 13 Wohneinheiten handelt. Auf Verlangen des Landratesamtes wurde die Bautiefe des Gebäudes um ca. 5 Meter auf die Bautiefe des Nachbargebäudes Lange Straße 46 gekürzt. Dafür wurde das Gebäude um ca. 1,20 m Richtung Lange Straße verschoben. Sowohl die Gebäude Lange Straße 40, 50, 52 als auch 54 und 56 stehen direkt an der Grundstücksgrenze zur Lange Straße. Insgesamt schrumpfe das Gebäude von der Kubatur her im Vergleich zur ersten Variante. Es füge sich bauplanungsrechtlich in die nähere Umgebung ein. Verkehrsrechtlich sei die Situation hingegen fraglich. Der Ortschaftsrat Ittersbach habe sich aufgrund der Garagenausfahrten an der vorderen Grundstücksgrenze (direkt auf die Lange Straße) gegen das umgeplante Bauvorhaben ausgesprochen.

Diskussion im Gemeinderat

Grin und Ortsvorsteherin Heike Christmann (Freie Wähler) verdeutlichte nochmals die ablehnende Haltung vom Ortschaftsrat. Unterstützt in der kritischen Sichtweise wurde sie von den GR Roland Rädle (CDU), Reinhard Haas (SPD), Uwe Rohrer (Bündnis 90/Grüne) und Grin Dr. Karla Schelp (CDU). Rohrer und Rädle meinten, dass mit der Situation durch die stärkere Verdichtung von Bauvorhaben in Zukunft noch öfter gerechnet werden müsse. Saskia Strauß erläuterte, dass das Landratsamt auch die Verkehrsbehörde fragen werde und man dann die abschließende Beurteilung abwarten müsse. Ein Verschieben des Vorhabens nach hinten werde die Behörde nicht genehmigen. Bürgermeister Jens Timm ergänzte, dass aus seiner Sicht die verkehrsrechtliche Seite es eigentlich nicht zulasse, dass Autos von der vorderen Grundstücksgrenze direkt auf die Lange Straße fahren können. 

Baugesuche in Mutschelbach - Lindenstraße 29-33

Einem Baugesuch in Mutschelbach versagte der Gemeinderat entsprechend dem Votum des Ortschaftsrates Mutschelbach das Einvernehmen. Dabei legte das Gremium fest, das Vorhaben zu befürworten, wenn der Bauherr es drei Meter nach vorne rückt. Das Bauvorhaben besteht aus zwei Baukörpern, das vordere Haus zur Lindenstraße mit sechs Wohnungen ist schon im Bau. Die Baugenehmigung wurde im Dezember 2017 erteilt.  Die Bauträgerschaft habe jetzt jedoch – so Saskia Strauß -  nachträglich eine neue Planung für das rückwärtige Gebäude vorgelegt, die den Baukörper vergrößere. Das vordere Wohnhaus (straßenseitig) soll wie geplant ausgeführt werden. Statt dem hinteren, bisher baugleich zum vorderen geplanten Wohngebäude, soll nun ein Gebäude mit größerer Grundfläche und Bautiefe  und neun statt sechs Wohneinheiten entstehen.  Die Stellplatzverpflichtung der Landesbauordnung sei nach wie vor erfüllt. Der Ortschaftsrat Mutschelbach habe in seiner Januarsitzung entschieden, dass der Bau des hinteren Wohngebäudes befürwortet wird, sofern die Bautiefe um drei Meter verringert wird. Den Stellplätzen im hinteren Grundstücksbereich werde ebenfalls zugestimmt, sofern diese wasserdurchlässig ausgeführt werden. Die abschließende Prüfung durch das Landratsamt stehe noch aus.

Diskussion im Gemeinderat

GR und Ortsvorsteher Roni Lörch (Freie Wähler) sagte, dass der Ortschaftsrat bezüglich der Bautiefe gerungen habe und man dem Bauherrn entgegen gekommen sei. Wenn der Abstand vom hinteren Baukörper zum vorderen Baukörper von zehn auf sieben Meter verringert werde, sei das akzeptabel. GR Roland Rädle (CDU) zeigte sich einverstanden und ergänzte, dass man künftig darauf achten solle, dass nicht noch nachträglich zu einem bereits genehmigten Bauvorhaben neue Anträge eingereicht werden. Bürgermeister Jens Timm bewertete das Vorhaben als insgesamt positiv und meinte, dass das gewünschte Vorrücken der hinteren Bebauung seitens des Bauherren möglich sein müsste.

9. Änderung des Bebauungsplans "Im obern Berg/Im untern Berg/Im Zeil" in Karlsbad-Spielberg

Mit der vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossenen Änderung des Bebauungsplanes werden künftig Nebenanlagen wie beispielsweise Geräte- und Geschirrhütten bis zu einer Größe von 25 Kubikmeter Raumvolumen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen. Dadurch können die Grundstücke praktikabler ausgenutzt werden. Sie entsprechen  dann auch den aktuellen städtebaulichen Anforderungen und den Festsetzungen in den zuletzt in Karlsbad erschlossenen Neubaugebieten. Mit einem begrenzten Raumvolumen würden – so die Verwaltung in der Vorlage -  auch die Anlieger nicht in ihren nachbarschaftlichen Interessen verletzt. Der Gemeinderat folgte damit einem Verwaltungsvorschlag, der das Ziel hat, mit einem aktualisierten Bebauungsplan „Im obern Berg/Im untern Berg/Im Zeil“ in Karlsbad-Spielberg in Jahrzehnten geänderte Ansichten in Bezug auf den Bau von Nebenanlagen auch rechtlich umsetzen zu können. Momentan lasse es, so Saskia Strauß, der Bebauungsplan lediglich zu, Nebenanlagen nur in bestimmten Gebieten in einem drei Meter breiten Streifen entlang der Baugrenzen zu errichten. Im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung und die seit der Aufstellung des Bebauungsplanes veränderten Nutzungs-vorstellungen der Baugrundstücke sei es nicht mehr sinnvoll, diese Nebenanlagen derart einzuschränken. Der Gemeinderat schloss sich ferner den Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahme der zu beteiligenden Stellen an.

Vergabe der Tiefbauarbeiten Kanalsanierung Evangelischer Kindergarten in Karlsbad-Spielberg

Der Gemeinderat zeigte sich mit der vorgeschlagenen Auftragsvergabe für Tiefbauarbeiten zur Kanalsanierung Evangelischer Kindergarten in Karlsbad-Spielberg an die Firma Friedrich Engel OHG, Pforzheim zu rund  311.000 Euro einverstanden.  Ortsbaumeister Ronald Knackfuß erläuterte, dass im 2017-er-Gemeindehaushalt Mittel für die Kanalsanierung Evangelischer Kindergarten in Karlsbad-Spielberg eingestellt worden seien. Die Maßnahme habe das Ingenieurbüro Leuze geplant und wiederholt ausgeschrieben. Die erste Ausschreibung mit einem Submissionsergebnis von 454.000 Euro sei für die Gemeinde unwirtschaftlich gewesen. Daraufhin sei diese im Juni 2017 aufgehoben worden. Nach der an-gekündigten  zweiten öffentlichen Ausschreibung lagen zur Submission im Dezember 2017 vier Angebote vor. Die Firma Friedrich Engel OHG, Pforzheim sei daraus als preisgünstigster Bieter hervorgegangen. Sie sei als fachkundig und leistungsfähig bekannt. In Karlsbad habe sie die Bauarbeiten Erschließung Hornisgrindestraße sowie Sanierung Schulhof Ittersbach abgewickelt. Die Baumaßnahme Kanalsanierung Evangelischer Kindergarten soll im Zeitraum von 19. März bis 08. Juni 2018 ausgeführt werden. Die vorhandenen Haushaltsmittel in Höhe von 260.000 € reichten allerdings nicht aus, die fehlenden Mittel  werden durch nicht verbrauchte Gelder der Maßnahme Kanalsanierung  Haupt-/Spielberger Straße gedeckt. Knackfuß sagte, dass bei der derzeitigen Konjunktur in der Bauwirtschaft und absehbar auch zukünftig kein günstigeres Ausschreibungsergebnis zu erwarten sei. 

Was wird gemacht?

Knackfuß erläuterte, dass auf einer Gesamtlänge von 140 Metern der  Mischwasserkanal im Bereich des Kindergartens dringend sanierungsbedürftig sei. Die Kanalrohrsubstanz sei erheblich geschädigt. Es wurden unter anderem Schäden wie Scherbenbildung, Wurzelein-wüchse und Rohrbrüche festgestellt. Die bestehende Kanaltrasse liege zudem entlang von Grundstücksgrenzen und sei größtenteils durch Zäune und Mauern überbaut. Vorgesehen sei daher, einen neuen Mischwasserkanal mit einem Durchmesser von 30 Zentimeter in einer neuen Trasse zu verlegen. Die Planung sehe vor, den Altkanal stillzulegen. Die neue Kanaltrasse liege größtenteils innerhalb des Kindergartengeländes und führe durch dessen Innenhof. Der Straßenbau beschränke sich darauf, die Oberflächen im Aufgrabungsbereich bzw. des Baubereichs wieder herzustellen. Durch die Bauarbeiten beschädigte Wege und sonstige Flächen werden wieder angelegt. GR Roland Rädle (CDU) regte an, die Tiefbaumaßnahmen zeitlich etwas zu strecken. Karlsbad sei hier im Vergleich zu den anderen Kommunen vorbildlich.

Die Auftragsvergabe des Gemeinderates zur  Kanalsanierung betrifft den Evangelischen Kindergarten in Karlsbad-Spielberg. Foto: Archiv Gemeinde Karlsbad

Richtlinie zur Geldanlage der Gemeinde Karlsbad aufgestellt

Einstimmig befürwortete das Gremium eine Richtlinie zur Geldanlage der Gemeinde Karlsbad. Aus Gründen der Anlagensicherheit und wirtschaftlicher Vorhaltung der Liquidität, sollen bei Bedarf Geldanlagen nur mit Landesbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken verhandelt werden. Die Geschäftsbanken der Gemeinde (Sparkasse Karlsruhe, VR Bank Enz plus, Volksbank Ettlingen) sind bei den Verhandlungen mit zu berücksichtigen. Als Geldanlagen für kurz und mittelfristig verfügbare Gelder, kommen Tagesgelder bzw. weitere Termingelder mit einer an die Liquiditätsplanung angepasster Laufzeit und Spareinlagen in Betracht.

Geänderte Regeln vom Einlagensicherungsfonds betreffen Gemeinde

Rechnungsamtsleiterin Petra Goldschmidt informierte über das Thema. Man müsse bei der derzeitigen Zinslage froh sein, wenn für die Gemeinde bei der Geldanlage nicht Minuszinsen fällig würden. Generell müsse die gemeindliche Haushaltswirtschaft insgesamt sparsam und wirtschaftlich geführt werden.  Vorübergehend für den Haushaltsvollzug nicht benötigte Kassenmittel seien möglichst Ertrag bringend anzulegen. Dabei müsse vor allem auf eine ausreichende Sicherheit geachtet werden. Auch wenn „nur“ ausreichende Sicherheit gefordert sei, bedeute das im Zusammenhang mit den besonderen Sorgfaltspflichten der öffentlichen Hand, dass bei einer Geldanlage ein Kapitalverlust mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden müsse. Seit dem 1. Oktober 2017 seien Geldanlagen von Bund, Länder und Kommunen nicht mehr vom freiwilligen Einlagensicherungsfonds geschützt. Für vor dem 1. Oktober 2017 getätigte Einlagen, die über das Datum hinaus laufen, gelte allerdings noch ein Bestandsschutz für die vereinbarte Laufzeit. Mit dem Wegfall des freiwilligen Einlagensicherungsfonds entfalle die Anlagemöglichkeit von Kommunen bei Geschäfts-/Privatbanken, da dort Einlagen nur noch bis zum gesetzlichen Anspruch bis zu einer Höhe von 100.000 Euro gesichert seien. Abgesicherte Anlagen seien somit nur noch über Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und bei den Genossenschaftsbanken möglich. Die Verwaltung schlage vor diesem Hintergrund und dem Ziel der Risikominimierung die neue Leitlinie vor.

Weitere Beschlüsse und Informationen

Der Gemeinderat beschloss,  Geldspenden in Höhe von 14.802,73 € und Sachspenden in Höhe von 2.785,65 € aus dem vierten Quartal 2017 anzunehmen. Bürgermeister Jens Timm bedankte sich bei den Spenderinnen und Spendern.  Rechnungsamtsleiterin Petra Goldschmidt informiert über zwei Eilentscheidungen des Bürgermeisters. Für die Baumaßnahme „Neubau Feuerwehrgerätehaus Ittersbach“ sei eine überplanmäßige Auszahlung von rund 25.000 Euro fällig geworden. Diese sei durch die Maßnahme „Sanierung Bodenfilter Gewerbegebiet Ittersbach“ gedeckt. Ferner konnten bei dem Umbau/ der Sanierung der Grundschule Spielberg bereits 2017 mehr Arbeiten als in der Haushaltsplanung vorgesehen durchgeführt werden. Eine vorliegende Architektenrechnung über 23.000 Euro sei somit ein Vorgriff auf den Haushalt 2018. Insgesamt saldiert entstünden keine Mehrkosten, es handle sich lediglich um eine Verschiebung über die Haushaltsjahre. Bürgermeister Jens Timm informierte über die erneute Zertifizierung der Gemeinde beim European Energy Award mit Auszeichnung am 19. Februar 2018 in Ulm.