Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 28.02.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Erweiterung Stöckmädle/FFW“ aufzustellen.
Innerhalb des Plangebietes liegen die Grundstücke Flst.Nr. 5033, 5034, 5035, 5036, 5037, 5038, 5040, 5041, 5041/1, 5042, 5043, 5044, 5045, 4997 (Teilfläche) und 5114 (Teilfläche).
Der Geltungsbereich umfasst die im folgenden Planausschnitt dargestellten Flächen.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Timm, Bürgermeister
02.03.2018