Karlsbader Mitteilungsblatt

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Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Schneidergärten II“, 1. Änderung in Karlsbad-Langensteinbach im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

08.03.2018 – 22.03.2018

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 28.02.2018 in öffentlicher Sitzung den Planentwurf zum Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Schneidergärten II“, 1. Änderung in Karlsbad-Langensteinbach gebilligt und die erneute Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch beschlossen.

Die Bebauungsplanänderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Für Bebauungspläne der Innenentwicklung wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen. Ferner ist die Eingriffsregelung für solche Bebauungspläne der Innenentwicklung mit weniger als 20.000 m² Grundfläche nicht anzuwenden. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten diese Eingriffe als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.

Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften werden vom 23.03.2018 bis zum 23.04.2018 im Rathaus Ittersbach, Bauverwaltung, Lange Straße 56, 1. OG, Sitzungssaal öffentlich ausgelegt. Zudem können die Unterlagen über die Homepage der Gemeinde unter „Bauen und Wirtschaft“ > „Bebauungspläne – Laufende Verfahren“ eigesehen werden.

Während dieser Frist können beim Bauamt Anregungen zur Planung vorgetragen werden. Es wird gebeten, diese schriftlich oder zur Niederschrift vorzutragen und die volle Anschrift und ggf. die betroffenen Grundstücke anzugeben. Anregungen werden auf jeden Fall angenommen, auch wenn sie dieser Bitte nicht entsprechen.

Es wird darauf hingewiesen, dass

a) während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und
b) nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Timm, Bürgermeister
08.03.2018