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Notfallrettung im Rettungsdienstbereich Karlsruhe

26.03.2018 – 30.04.2018

Kreistagsausschuss unterstützt Weiterentwicklung des Rettungsdienstes

Der Rettungsdienst in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz war in jüngster Zeit Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung. Im Fokus stand dabei insbesondere die Hilfsfrist,also die Zeit, die zwischen dem Eingang des Notrufs in der Leitstelle und dem Eintreffen des Rettungsfahrzeugs vor Ort vergeht. Grund genug, im Ausschuss für Umwelt und Technik des Kreistages über die derzeitige Situation des Rettungsdienstes in der Region Karlsruhe zu berichten.

Aus notfallmedizinischen Gründen soll die Hilfsfrist möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen und in mindestens 95 % aller Notfälle eingehalten werden. Auf diese Planungsgröße hin muss der Rettungsdienst personell, materiell und lokal ausgerichtet sein. Bis 2013 wurden diese Vorgaben im Großen und Ganzen auch erreicht, berichtete Erster Landesbeamter Knut Bühler. Seither hat sich die Situation jedoch verschlechtert und liegt ausweislich der zuletzt verfügbaren Zahlen bei ca. 90 % .

Die Durchführung des Rettungsdienstes ist den Krankenkassen und den Rettungsorganisationen als Selbstverwaltungsaufgabe übertragen. Zentrales Gremium ist der Bereichsausschuss, der die Angelegenheiten des Rettungsdienstes regelt und den Bereichsplan erstellt. Die Rechtsaufsicht über den Bereichsausschuss obliegt dem Landratsamt als staatliche Verwaltungsbehörde.

Anregungen aus den Reihen des Kreistages für Verbesserungen des Rettungsdienstes wurden schon in der Vergangenheit geäußert, zuletzt für den Bereich Karlsbad/Albtal. Durch eine neue Stationierung eines Notarzteinsatzfahrzeuges am Klinikum Karlsbad-Langensteinbach wurde auch eine Verbesserung erreicht. Um die Situation im gesamten Rettungsdienstbezirk zu beleuchten, wurde eine gutachterliche Untersuchung in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse unter kritischer Begleitung des Landratsamtes beraten wurden. Auf dieser Grundlage wurde ein neuer Bereichsplan erstellt, der seit Beginn des vergangenen Jahres wirksam ist. Ob sich die Hilfsfristquoten nachhaltig verbessern, wird die Auswertung der Daten ergeben, die aber noch nicht abgeschlossen ist.

„Eine Fokussierung allein auf die gesetzliche Hilfsfrist wird aber allein nicht weiter führen“, gab Landrat Dr. Christoph Schnaudigel zu bedenken. Zum einen können die Gründe für ein Nichterreichen der Hilfsfrist sehr unterschiedlich sein: Personalengpässe, längere Wegezeiten wegen Umleitungen, längere Wartezeiten vor der Notaufnahme von Krankenhäusern oder sogar ein Missbrauch des Rettungsdienstes als Krankentransportmittel. Ob einem Notfallpatienten auf die beste Weise geholfen wird, hänge entscheidend von der Rettungs- oder Notfallkette ab. Diese beginnt schon beim Ersthelfer, der unmittelbar nach einem Notfall eingreift, und endet erst mit der richtigen Versorgung des Patienten in dem für den jeweiligen Notfall geeigneten Krankenhaus. Da die gesetzlichen Regelungen diese Erkenntnisse nur sehr unzureichend abbilden, plädiert der Landrat für eine Weiterentwicklung des Rettungsdienstes, die sich an drei Grundsätzen ausrichten müsse: Erstens sind die kommunalen Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten zu stärken, weil der Rettungsdienst Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge ist. Zweitens müssen die an der Notfallrettung beteiligten Akteuer und Institutionen besser vernetzt werden und es müsse Tendenzen, den Rettungsdienst zu zentralisieren oder das Ehrenamt zurückzudrängen aktiv entgegengetreten werden. Und drittens muss die gesamte Notfallkette neu in den Blick genommen und weiter optimiert werden. Der Ausschuss für Umwelt und Technik nahm den Sachstand zur Kenntnis und unterstützte die aufgeführten Grundsätze für eine Weiterentwicklung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg.