Karlsbader Mitteilungsblatt

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ARCHIV: Amtliche Bekanntmachungen

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Unwirksamkeit des Bebauungsplans „Badwiesen“ mit allen Änderungen, Karlsbad-Langensteinbach

19.04.2018 – 03.05.2018

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit dem Urteil unter dem Aktenzeichen 4 C 8.16 vom 07. September 2017 den Bebauungsplan „Badwiesen“ in Karlsbad-Langensteinbach mit all seinen Änderungen für unwirksam erklärt.

Der räumliche Geltungsbereich des unwirksamen Bebauungsplans „Badwiesen“ umfasst die im folgenden Planausschnitt dargestellten Grundstücke.

19.04.2018
Jens Timm, Bürgermeister