Karlsbader Mitteilungsblatt

ARCHIV: Amtliche Bekanntmachungen

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Abwasserverband Unteres Albtal

26.06.2018 – 10.07.2018

Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2018

 

I.

Aufgrund des § 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit i.d.F. vom 16.09.1974 (GBl. S. 408), zuletzt geändert am 04.05.2009 (GBl. S. 185), in Verbindung mit den §§ 3 und 10 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am

24.04.2018 den Wirtschaftsplan 2018 wie folgt festgestellt:

 

§ 1

 

Der Erfolgsplan wird in den Einnahmen und Ausgaben auf 1.591.600 € festgesetzt.

 

§ 2

 

Die Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan werden auf 613.800 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Die Jahresumlage wird auf 1.496.900 €, die Baukostenumlage wird auf 0 € und die Tilgungsumlage auf 0 € festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) wird auf                                                                                161.100 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                         400.000 € festgesetzt.

 

II.

Das Landratsamt Karlsruhe hat die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung des Abwasserverbands Unteres Albtal mit Erlass vom 16.05.2018 bestätigt. Gleichzeitig wurden gem. § 20 GKZ i.V.m. § 12 Abs. 1 EigBG und den §§ 87 Abs. 2 sowie 89 Abs. 2 GemO der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Rahmen des Wirtschaftsplans in Höhe von 161.100 € und die Aufnahme von Kassenkrediten im Rahmen des Wirtschaftsplanes bis zum Höchstbetrag von 400.000 € genehmigt.

 

Der Wirtschaftsplan liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit vom 02.07.2018 bis 10.07.2018 (je einschließlich) auf dem Rathaus  Waldbronn, Pforte, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, öffentlich aus.

 

(gez.) Masino

Verbandvorsitzender