Karlsbader Mitteilungsblatt

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ARCHIV: Amtliche Bekanntmachungen

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Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Erweiterung Stöckmädle/FFW“ in Karlsbad-Ittersbach

30.07.2018 – 09.08.2018

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 25.07.2018 in öffentlicher Sitzung den Planentwurf zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Erweiterung Stöckmädle/FFW“ gebilligt und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.

Der Geltungsbereich ist dem Abgrenzungsplan zu entnehmen.

Stand Juli 2018

Das bestehende Feuerwehrgerätehaus in der Ortsmitte von Karlsbad-Ittersbach entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und befindet sich in einem schlechten Zustand. In der Feuerwehrkonzeption und per Gemeinderatsbeschluss wurde deshalb entschieden, dass zur Aufgabenerfüllung der Feuerwehr in Ittersbach ein neues Feuerwehrgerätehaus gebaut werden soll.
Dies soll in südlicher Erweiterung des Gewerbegebiets Stöckmädle erfolgen. Da das Areal momentan im Außenbereich liegt, ist es notwendig einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Realisierung wurden zunächst ein Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan aufgrund einer regionalen Grünzäsur und eine Einzeländerung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. Für den Umweltbericht ist die Anlage des BauGB zu § 2 Absatz 4 und zu § 2a BauGB anzuwenden. Bestandteil der Umweltprüfung ist neben dem Umweltbericht auch die Prüfung der artenschutzrechtlichen Verträglichkeit.

Der Bebauungsplan mit Begründung und die Örtlichen Bauvorschriften,  einschließlich des Umweltberichtes, der artenschutzrechtlichen Prüfung und der Zusammenfassung der bisherigen Stellungnahmen,  werden vom 10.08.2018 bis zum 11.09.2018 im Bauamt der Gemeinde Karlsbad, Rathaus Ittersbach, Lange Straße 56, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal öffentlich ausgelegt.  
Zudem können die Unterlagen über die Homepage der Gemeinde unter „Bauen und Wirtschaft“ > „Bebauungspläne – Laufende Verfahren“ eigesehen werden.
Während dieser Frist können beim Bauamt Stellungnahmen zur Planung vorgetragen werden. Es wird gebeten, diese schriftlich oder zur Niederschrift vorzutragen und die volle Anschrift und ggf. die betroffenen Grundstücke anzugeben. Stellungnahmen werden auf jeden Fall angenommen, auch wenn sie dieser Bitte nicht entsprechen.

Es wird darauf hingewiesen, dass
a) während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können,
b) nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen verfügbar sind:
a) Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
- Landkreis Karlsruhe, Stellungnahme Amt für Umwelt und Arbeitsschutz – Naturschutz
(FFH-Mähwiesen, Pflanzgebote, Eingrünung)
- Landkreis Karlsruhe, Stellungnahme Amt für Umwelt und Arbeitsschutz – Altlasten/Bodenschutz – Gewässer/Abwasser
(Zone IIIB des Wasserschutzgebiets Pfinztal des Zweckverbands Alb-Pfinz-Hügelland)
b) Umweltbericht (Stand Juli 2018):
- Beschreibung des Vorhabens und der Planungsziele
- Umweltschutzziele
- Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes in Bezug auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/Siedlungsbild/Erholungseignung, Kultur- und Sachgüter
- Grünordnerische und naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
c) Artenschutzrechtliche Prüfung (Stand Juli 2018):
- Erfassung der im Gebiet vorkommenden relevanten Artengruppen (Vögel, Federmäuse, Reptilien, Schmetterlinge, Amphibien und Libellen, holzbewohnende Käfer und weitere)
- Ergebnisse und artenschutzrechtliche Bewertung, Maßnahmen
- Umweltschadensprüfung

Timm, Bürgermeister

Bauamt, 30.07.2018