Karlsbader Mitteilungsblatt

ARCHIV: Amtliche Bekanntmachungen

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Brennholz aus dem Karlsbader Wald

20.09.2018 – 11.10.2018

Brennholz aus dem Karlsbader Wald

Allgemeines

Behandlung von Brennholz

Lufttrockenes Holz (20 % Feuchte) hat einen etwa doppelt so hohen Heizwert wie frisch eingeschlagenes. So ist es möglich mit 1 Ster Schichtholz je nach Wirkungsgrad der Feuerung etwa 160 – 180 l Heizöl zu ersetzen. Das Holzlager sollte den Brennstoff vor Regen schützen, aber eine gute Luftzirkulation gewährleisten. Kleine Scheite trocknen schneller, bieten dem Feuer eine größere Angriffsfläche und entzünden sich besser als grobes Material. Bei trockenem Brennstoff sind zudem Probleme wie Nachbarschaftsbelästigung oder Glanzrußbildung nahezu auszuschließen. Holz ist eine echte Alternative zu anderen Brennstoffen sowohl aus ökologischer wie auch ökonomischer Hinsicht.

 

Motorsägenkurse

Aufgrund der hohen Unfallgefahr bei Motorsägenarbeiten ist es notwendig die Sachkunde beim Umgang mit der Motorsäge nachzuweisen. Dafür ist ein zweitägiger Motorsägenkurs notwendig.

Hier wird neben der sachgemäßen Handhabung auch die Wartung und Pflege der Maschinen geschult.

 

Holzdiebstahl

Leider kommt es immer wieder zum Diebstahl von aufgearbeitetem, im Wald zwischengelagerten Brennholz. Deshalb ist es ratsam nach Aufarbeitung das Holz möglichst schnell abzufahren.

 

 

Wichtig!!!

Im Falle eines Unfalles bitte die Notrufnummer 112 benutzen.

 

Brennholzbestellung für 2018/2019 für die Bürger der Gemeinde Karlsbad

Die Holzeinschlagsaison hat begonnen. Deshalb ist es notwendig den Brennholzbedarf zu ermitteln. Das Bestellverfahren ist wie in den Vorjahren. Die Bestellung erfolgt schriftlich über die jeweiligen Ortsverwaltungen oder das Bürgerbüro. Außerdem besteht auch die Möglichkeit den Bestellvordruck direkt im Internet unter www.Karlsbad.de auszufüllen und per Email an das Rechnungsamt der Gemeinde zu schicken.

Der Bestellvordruck verweist auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gemeinde Karlsbad für den Verkauf von Brennholz / Flächenlosen (Schlagraum) aus dem Gemeindewald. Die AGB Brh. bzw.Fl werden vom Käufer bei der Bestellung schriftlich anerkannt. Dieses Vorgehen ist aus Gründen der Rechtssicherheit und der PEFC Zertifizierung des Gemeindewalds erforderlich. Deshalb müssen auch von den Käufern bei Schlagraumversteigerungen Bestellvordrucke ausgefüllt werden, sofern diese nicht durch eine vorherige Bestellung bei der Gemeinde vorliegen.

Bei Rückfragen zur Bestellung wenden Sie sich bitte an Frau Wrazidlo vom Rechnungsamt (Tel. 07202 9304-614).

Die Vergabe der einzelnen Lose erfolgt durch die Revierleiter. Schlagraumlose aus planmäßigen Hieben werden versteigert. Die Versteigerungstermine werden rechtzeitig im Gemeindeblatt veröffentlicht.

Brennholz (Polterholz) wird wie bisher zum Festpreis abgegeben.

Preise für Brennholz Einschlagsaison 2018/2019

 

Brennholz in langer Form:

Für Brennholz in langer Form werden mehrere Stämme an einem befahrbaren Weg seitlich abgelegt und vermessen. Durch die ganzen Stämme können Differenzen zu Ihrer bestellten Menge auftreten.

Bitte beachten:

Mengenumrechnung auf Festmeter (Fm)

1 Fm (Festmeter) = 1,43 Rm (Raummeter)

56 Euro pro Festmeter (39,16 Euro pro Raummeter)

Mindestbestellmenge 3 Fm.

Schlagraum:

Preise ja nach Holzart, Holzmenge und Gelände, ab 10 Euro aufwärts.

Zusendung oder Abgabe des Bestellscheins bei den Rathäusern.

 

Die Bestellung ist verbindlich!

Achtung! Sofern Sie noch keinen Motorsägenkurs nachgewiesen haben, bitte bei der Bestellung Teilnahmebescheinigung beifügen.

 

Bestellformulare getrennt nach Brennholz-lang und Flächenlos ( Schlagraum ) sowie die dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten Sie bei den Ortsverwaltungen und dem Bürgerbüro.

Außerdem besteht die Möglichkeit die Unterlagen unter www.Karlsbad.de herunterzuladen.