Feststellung des Wirtschaftsplanes des Abwasserverbandes
Pfinz - und Rennachtal für das Wirtschaftsjahr 2018
I.
Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit i.V. mit § 3 EigBG und § 10 Abs. 3 der Verbandssatzung vom 10.01.1976 hat die Verbandsversammlung am 02.08.2018 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wie folgt festgestellt:
§ 1 Erfolgsplan
Der Erfolgsplan wird in Einnahmen und Ausgaben auf 941.300 EUR
festgesetzt.
§ 2 Vermögensplan
Der Vermögensplan wird in Einnahmen und Ausgaben auf 271.600 EUR
festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf 0 EUR
festgesetzt.
§ 4 Umlagen
Gemäß § 13 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 1 der Verbandssatzung betragen die Umlagen:
Vermögensumlage Betriebskostenumlage insgesamt
§ 13 Abs. 2 § 14 Abs. 1
Straubenhardt 0 EUR 618.700 EUR 618.700 EUR
Karlsbad 0 EUR 313.600 EUR 313.600 EUR
0 EUR 932.300 EUR 932.300 EUR
§ 5 Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 0 EUR
festgesetzt.
§ 6 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 300.000 EUR
festgesetzt.
II.
Das Landratsamt Karlsruhe hat die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Pfinz- und Rennachtal, Sitz Karlsbad mit Erlass vom 01.10.2018 bestätigt. Gleichzeitig wurde gem. § 89 Abs. 2 GemO i.V. mit § 20 GKZ die Aufnahme von Kassenkrediten im Rahmen des Wirtschaftsplans bis zum Höchstbetrag von 300.000 EUR genehmigt.
Der Wirtschaftsplan liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit vom 15. bis 23.10.2018 (je einschließlich) bei der Geschäftsstelle des Abwasserverbandes im Rathaus Straubenhardt-Schwann öffentlich aus.
gez. Viehweg
Verbandsvorsitzender“