Karlsbader Mitteilungsblatt

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ARCHIV: Amtliche Bekanntmachungen

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Abwasserverband Pfinz- und Rennachtal

09.10.2018 – 23.10.2018

Feststellung des Wirtschaftsplanes des Abwasserverbandes

Pfinz - und Rennachtal für das Wirtschaftsjahr 2018

 

I.

Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit i.V. mit § 3 EigBG und § 10 Abs. 3 der Verbandssatzung vom 10.01.1976 hat die Verbandsversammlung am 02.08.2018 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wie folgt festgestellt:

 

§ 1 Erfolgsplan

 

Der Erfolgsplan wird in Einnahmen und Ausgaben auf          941.300 EUR

festgesetzt.

 

§ 2 Vermögensplan

 

Der Vermögensplan wird in Einnahmen und Ausgaben auf  271.600 EUR

festgesetzt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf                                    0 EUR

festgesetzt.

 

§ 4 Umlagen

 

Gemäß § 13 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 1 der Verbandssatzung betragen die Umlagen:

 

                                   Vermögensumlage             Betriebskostenumlage       insgesamt

                                               § 13 Abs. 2                           § 14 Abs. 1

 

Straubenhardt                     0 EUR                                               618.700 EUR           618.700 EUR

 

Karlsbad                               0 EUR                                               313.600 EUR           313.600 EUR

                                               0 EUR                                               932.300 EUR           932.300 EUR

 

§ 5 Kredite

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

(Kreditermächtigung) wird auf                                                                             0 EUR

festgesetzt.

 

§ 6 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                     300.000 EUR

festgesetzt.

 

II.

Das Landratsamt Karlsruhe hat die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Pfinz- und Rennachtal, Sitz Karlsbad mit Erlass vom 01.10.2018 bestätigt. Gleichzeitig wurde gem. § 89 Abs. 2 GemO i.V. mit § 20 GKZ die Aufnahme von Kassenkrediten im Rahmen des Wirtschaftsplans bis zum Höchstbetrag von 300.000 EUR genehmigt.

 

Der Wirtschaftsplan liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit vom 15. bis 23.10.2018 (je einschließlich) bei der Geschäftsstelle des Abwasserverbandes im Rathaus Straubenhardt-Schwann öffentlich aus.

 

gez. Viehweg

Verbandsvorsitzender“