Karlsbader Mitteilungsblatt

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Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Freyenäcker“, 6. Änderung (Seniorenzentrum) in Karlsbad-Ittersbach

09.11.2018 – 10.12.2018

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 24.10.2018 in öffentlicher Sitzung den Planentwurf zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Freyenäcker“,  6. Änderung (Seniorenzentrum) gebilligt und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Geltungsbereich ist dem Abgrenzungsplan zu entnehmen.

Die zentrale Lage des Planungsgebiets eignet sich aufgrund der guten Erreichbarkeit und Vernetzung mit den umliegenden Infrastruktur- und Versorgungsangeboten sehr gut zur Ansiedelung einer in städtebaulicher wie auch sozialer Hinsicht bestens integrierten Pflege- und Wohneinrichtung. Mit einer Bebauung der Fläche wird ein städtebaulicher Missstand beseitigt, da das Areal in seinem heutigen, ungenutzten Erscheinungsbild nicht dem Gebot eines sorgsamen und sparsamen Umgangs mit Grund und Boden entspricht.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen verfügbar sind:

·  Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stand September 2018):´

Der Bebauungsplan mit Begründung und die Örtlichen Bauvorschriften,  einschließlich der artenschutzrechtlichen Vorprüfung,  werden vom 09.11.2018 bis einschl. 10.12.2018 im Bauamt der Gemeinde Karlsbad, Rathaus Ittersbach, Lange Straße 56, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal öffentlich ausgelegt.  
Zudem können die Unterlagen über die Homepage der Gemeinde unter www.karlsbad.de  „Bauen und Wirtschaft“ > „Bebauungspläne – Laufende Verfahren“ eigesehen werden.
Während dieser Frist können beim Bauamt Stellungnahmen zur Planung vorgetragen werden. Es wird gebeten, diese schriftlich oder zur Niederschrift vorzutragen und die volle Anschrift und ggf. die betroffenen Grundstücke anzugeben. Stellungnahmen werden auf jeden Fall angenommen, auch wenn sie dieser Bitte nicht entsprechen.

Es wird darauf hingewiesen, dass
a) während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können,
b) nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Timm, Bürgermeister